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GVO-Umfrage für Fabrikatshändler: Machen Sie mit!

28.01.2020 08:00 Uhr
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© Foto: fotolia / IckeT

Wollen Sie als Fabrikatshändler AECDR Argumente liefern, um Veränderungen der Gruppenfreistellungsverordnung zu ihren Gunsten zu erreichen? Dann nehmen Sie teil an einer Umfrage zu den jüngsten Entwicklungen im Autogeschäft.

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Bekanntlich bildet die Vertikal-GVO die rechtliche Grundlage für sämtliche Automobilhändlerverträge in der EU. Diese Verordnung läuft am 31. Mai 2022 aus und wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Mit Ihren Antworten auf eine Umfrage geben Sie der Alliance of Europen Car Dealers and Repairers (AECDR) Argumente in die Hand, um Änderungen in der Verordnung zu Ihren Gunsten zu erreichen.

AECDR hat bereits entsprechende Gespräche mit dem verantwortlichen Team der EU-Kommission geführt. Im Rahmen dessen zeigten die EU-Vertreter großes Interesse an der Sichtweise der Automobilhändler in Europa, insbesondere an präzisen Zahlen und Fakten sowie Beispielen. Deshalb starten die AECDR-Mitglieder nunmehr gemeinsam eine Online-Umfrage und bitten um Ihre Unterstützung. Die Beantwortung der Fragen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Selbstverständlich werden die Daten anonymisiert.

AECDR erhält lediglich eine Zusammenfassung der Antworten, die Mitte Februar der EU-Kommission zusammen mit einigen weiterführenden Informationen präsentiert werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist eine Teilnahme an der Umfrage bis zum 30. Januar 2020 möglich.

Falls Sie ebenfalls an der Auswertung der Umfrage interessiert sind, können Sie Ihre E-Mail Adresse im Fragebogen angeben. Da nur Fabrikatshändler zur der Erhebung zugelassen werden, gibt es den Link ausschließlich über den ZDK. Anfragen richten Sie bitte an Melissa Schröder (0228/9127-262 / schroeder@kfzgewerbe.de).

Warum die GVO für den Autohandel so wichtig ist und welche Themen derzeit anstehen, erläutert ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann in einer neuen Folge des AUTOHAUS Podcasts:

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