Entwurf zur neuen Vertikal-GVO: Grenzen für Direktvertrieb
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für die neue Vertikal-GVO vorgelegt. Darin geht es auch um den Direktvertrieb der Hersteller in unmittelbarem Wettbewerb zu den eigenen Händlern.
Am 9. Juli 2021 hat die EU-Kommission ihren Entwurf einer überarbeiteten Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) sowie den Entwurf der dazugehörigen Leitlinien vorgelegt. Die Vertikal-GVO enthält Regelungen zu den sogenannten vertikalen Vereinbarungen, d. h. Vereinbarungen, die sich auf die Lieferung und den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen beziehen. Nach der Vertikal-GVO gilt das Verbot der Wettbewerbsbeschränkung des Artikels 101 Abs. 1 des EU-Vertrages für solche vertikale Vereinbarungen nicht, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nicht nur Agentursysteme
Die neue Vertikal-GVO und insbesondere die Leitlinien, die erläutern, wie die Vertikal-GVO anzuwenden und auszulegen ist, sind für viele Branchen, so auch für die Automobilwirtschaft interessant. Das gilt gerade vor dem Hintergrund der Pläne vieler Automobilhersteller, in Zukunft vermehrt ihre Fahrzeuge direkt zu…
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