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Gericht: Baden-Württemberg muss Euro-5-Fahrverbote planen

12.11.2018 14:49 Uhr
Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Aber auch für Euro-5-Diesel muss jetzt geplant werden.
© Foto: Robert Kneschke/stock.adobe,com

Das Land Baden-Württemberg muss umgehend mit der Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen. Das geht aus zwei am Montag veröffentlichten Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim hervor.

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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat entschieden, dass das Land Baden-Württemberg damit anfangen muss, Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart auszuarbeiten. Der VGH bestätigte damit zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart, gegen die das Land erfolglos Beschwerde eingelegt hatte. Die VGH-Richter gaben damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Entscheidungen können nicht weiter gerichtlich angegangen werden (Beschlüsse des VGH 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18).

Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Bislang plant die Landesregierung, Verbote für Diesel der Euronorm 5 von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig machen und diese Verbote gegebenenfalls für Anfang 2020 vorbereiten zu wollen. Nach Angaben eines VGH-Sprechers muss das Land jetzt in einem Ergänzungsverfahren mit der Planung der weiteren Fahrverbote beginnen.

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich zulässig sind - sie müssen aber verhältnismäßig sein. Die DUH war der Meinung, Baden-Württemberg erfülle das Leipziger Urteil nur unzureichend, da Fahrverbote für Euro-5-Diesel im Entwurf zum Luftreinhalteplan bislang nicht geregelt werden. (dpa)

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13.11.2018 - 08:52 Uhr

Die Luft in den Innenstädten wird seit Jahren sauberer, die Lebenszeit der Menschen erhöht sich: Laut Umweltbundesamt ist die NOX-Gesamtbelastung zwischen 1990 und 2014 von 3 Millionen Tonnen auf ungefähr 1,3 Millionen Tonnen (um nahezu 60 Prozent!) zurückgegangen. Das Frauenhofer Institut stellte bereits 2010 fest, daß die Umweltzonen …..“ nicht nur wirkungslos für die Belastung durch Feinstaub, sondern auch durch Stickstoffdioxid“ sind und die Umweltzonen sogar eine Senkung der Stickstoffdioxidemissionen verhindern. (Fraunhofer-Institut: Zielkonflikt zwischen Feinstaubminderung und Stickstoffdioxidreduzierung, 2010).Die derzeit gültige Plakettenregelung der Umweltzonen führt sogar zu einem höheren Stickstoffdioxid (NO2) Ausstoß. Durch eine höhere Motortemperatur verringert sich zwar der Ausstoß von Feinstaub, indem der Kraftstoff besser verbrannt wird, jedoch verbrennt durch die höhere Motortemperatur auch mehr Stickstoff und damit erhöhen sich die Stickoxidwerte im Abgas. Es ist also ein antagonistischer Widerspruch, Feinstaub und Stickoxidwerte durch eine geschickte Motorsteuerung gleichzeitig reduzieren zu wollen. (Gutachtens des Fraunhoferinstituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IV im Auftrag der IHK Ulm).In einer uns vorliegenden Mail hat das Frauenhofer Institut diese Aussage erneut bekräftig: Es macht keinen Sinn Fahrzeuge auszusperren, deren tatsächlicher Ausstoß unbekannt ist. Ebenso wird dort bestätigt, dass sich – anders als in Osnabrück praktiziert – eine Verkehrsverflüssigung nachweislich positiver auf alle Schadstoffe (inklusive CO2) auswirken: Die Fraunhofer-Stiftung sieht ein höheres Umweltschutz-Potenzial darin, für besseren Verkehrsfluss innerhalb der Großstädte zu sorgen. Bei flüssigem Verkehr sei der Stickstoffdioxidausstoß je nach Straßentyp und Geschwindigkeit um 29 bis 55 Prozent geringer, als bei „Stopp & Go“. Bemerkenswert ist hier ebenso, dass ältere und teilweise sogar Euro5-Fahrzeuge nach aktuellem Stand sogar weniger emittieren als Neufahrzeuge mit Euro 6. Ebenso würde ein generelles 30 km/h – Tempolimit in der Stadt sehr viel mehr Schadstoffe verursachen, da die optimale Auslegung der Motoren bei 50 und 120 Kilometer pro Stunde anliegt.Völlig unverständlicherweise werden Jahresdurchschnittsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40µg/m³ im Straßenverkehr als Grenzwert festgelegt, obwohl die Grenzwerte von Schadstoffen in Innenräumen weitaus großzügiger betrachtet werden und der Mensch sich zu 70-80 Prozent des Tages in Räumen aufhält. Höchst offiziell sind am deutschen Arbeitsplatz für Beschäftigte laut Bundesgesundheitsblatt 950 Mikrogramm pro Kubikmeter Innenraumluft als „Maximale Arbeitsplatz-Konzentration“ (MAK) erlaubt. Also gut 20 Mal so hoch wie für Stickstoffdioxid auf Straßen – und zwar acht Stunden täglich und 40 in der Woche. Darüber hinaus bewies eine groß angelegte Langzeitstudie durch das Health Effect Institute, Boston (HEI 2015) an Ratten durch Inhalation von Dieselabgasen eines EURO 5 Motors mit Partikelfilter, dass Auswirkungen auf die Lunge durch Partikel nicht nachweisbar waren. Leichte Reizungen der Atemwege traten erst bei einer NO2-Konzentration von etwa 8000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auf. Sogar Stickstoffdioxidkonzentrationen von 2000 µg, die den Emissionen eines EURO 5 Dieselmotors entsprechen, hätten keine nachteiligen Wirkungen in den Lungen der Versuchstiere ausgelöst.Thema Feinstaub: Ein großer Teil der gemessenen Feinstaub-Immissionen ist im übrigen natürlich verursacht und durch den Tagesgang der Sonne geprägt, so lassen sich bis zu 40 Mikrogramm Feinstaub ( 50 Mikrogramm ist der Grenzwert ), direkt auf die Sonneneinwirkung zurückführen, lediglich fünf bis acht Mikrogramm sind durch den Autoverkehr bedingt. Zwei bis vier Mikrogramm kommen aus den Abgasen, Autos wirbeln, unabhängig ob mit Diesel oder Benzin angetrieben, ja auch selbst Feinstaub (Reifenabrieb) auf. Die Abgasbelastung ist also minimal gegenüber der natürlichen Belastung. In Inversionswetterlagen können die Feinstaubwerte auf 100 bis 150 Mikrogramm pro Kubikmeter steigen, eine komplette Verkehrssperrung bringt dann vielleicht zehn Mikrogramm weniger. (Quellen: Prof. Matthias Klingner, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI in Dresden).Zwar wurde bereits 2011 ein Antrag zur Abschaffung der Umweltzone in Osnabrück gestellt, jedoch ist die Datenlage jetzt eindeutiger und läßt mehr Spielraum für eine pragmatische und ideologiefreie Debatte zu. Der Antrag wurde damals auf Druck der Verwaltung zurückgezogen, da die Verwaltung eine Verschlechterung der Nox Werte für Osnabrück durch eine Zurücknahme der Umweltzonen befürchtete - dies ist jetzt wiederlegt. Tatsächlich wurde in Osnabrück lediglich in zwei Straßen durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (2015) ein überhöhter Stickoxid-Wert gemessen, sowie an den beiden Passivsammlern am Schlosswall und Neumarkt: Die Überschreitungen lagen hier lediglich m Bereich von 40 bis 51 µg/m³. Für Passanten und Fußgänger entsteht also - anders als am Arbeitsplatz ( mit den erlaubten 950 Mikrogramm) - nur eine Kurzeitbelastung, vermutlich ohne gesundheitliche Gefährdung.Fazit:Die Umweltzonen leisten keinen nachweisbaren Beitrag zur Verminderung der Feinstaubwerte und ist für andere Schadstoffe nicht anwendbar.Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs bringen nachweislich mehr.Die Schadstoffgrenzwerte sollten überdacht und nicht zu blindem Aktionismus wie zum Beispiel Fahrverboten führen.


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