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Gebrauchtwagen: Audi muss 5-Jahres-Garantie überarbeiten

22.06.2018 11:10 Uhr
Gebrauchtwagen: Audi muss 5-Jahres-Garantie überarbeiten
Audi Gebrauchtwagen :plus-Zentrum in Eching
© Foto: Audi

Nur noch bis Ende August dürfen die Ingolstädter ihr bekanntes GW-Garantiepaket mit dem Claim "Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr" bewerben. Der Grund: eine Abmahnung wegen irreführender Angaben.

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Audi passt seine "Gebrauchtwagen :plus Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr" an. Der Autobauer reagiert damit auf eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbeaussagen. "Audi und seine Partner dürfen den Produktnamen/Claim 'Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr' nur noch bis zum 31. August 2018 verwenden", bestätigte eine Unternehmenssprecherin auf AUTOHAUS-Anfrage.

Die Wettbewerbszentrale hatte vor einer Woche bekannt gegeben, dass Audi Garantieleistungen bei Gebrauchtwagen nicht mehr mit einer "Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr" bewerben dürfe, wenn keines der angebotenen Fahrzeuge eine entsprechende Garantielaufzeit habe. Die beanstandete Werbung des Autoherstellers verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, sagte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling. "Garantielaufzeiten sind vor allem bei Gebrauchtfahrzeugen ein wesentliches Verkaufsargument des Handels. Wer hier Kaufinteressenten täuscht, verschafft sich in unlauterer Weise Vorteile vor fair agierenden Mitbewerbern."

Audi hat das Garantiepaket seit 2014 im Programm. Das Angebot soll helfen, mehr junge Gebrauchtwagen über das eigene Handelsnetz zu verkaufen und die Kundenloyalität zu steigern. Gleichzeitig soll es die Restwerte festigen.

Beworben wird die Garantie bislang unter anderem mit einem Logo mit der hervorgehobenen Ziffer "5" in weißer Farbe auf rotem Grund. Daneben verspricht Audi "hervorragende Gebrauchtwagen", die vom Hersteller oder Händler besonders "intensiv geprüft" werden und sich in einem "ausgezeichneten Zustand" befinden. In den Werbematerialien wird auch die Einzigartigkeit des Qualitätsversprechens am deutschen Markt ebenso hervorgehoben wie der Erhalt des "bestmöglichen Leistungsumfangs".

Tatsächlich aber hat laut Wettbewerbszentrale keines der beworbenen Fahrzeuge eine Garantiezeit von fünf Jahren erreicht. Ein großer Teil der Autos habe nur noch über Laufzeiten von einem Jahr bis zu drei Jahren verfügt, hieß es. Selbst die zum Verkauf angebotenen ganz jungen Gebrauchtwagen hätten keine Garantiezeit von 60, sondern allenfalls 54 Monate erreicht. Ottofülling: "Auch hier gab es immerhin zehn Prozent Abweichung von den vollmundigen Werbeaussagen."

Leistungsumfang bleibt bestehen

Nach Angaben der Audi-Sprecherin wird der Name der Garantie derzeit angepasst. "Der Umfang des Maßnahmenpakets bleibt weiter für den Kunden bestehen", betonte sie. Die überarbeiteten Kommunikationsmittel und -inhalte wolle man den Händlern und zeitnah zur Verfügung stellen. (rp)

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