Aktuelles Urteil: Ewiges Widerrufsrecht
Der EuGH limitiert in seinem aktuellen Urteil vom 11. September den Widerrufsjoker - und korrigiert damit die Rechtsprechung des BGH.
Mit einem aktuellen Urteil vom 11.09.2019 (Aktenzeichen C-143/18) erteilt der EuGH dem ewigen Widerrufsrecht im Fall bereits abgewickelter und vollständig erfüllter Verbraucherdarlehensverträge eine Absage und korrigiert damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Bekannte Problematik
Gerade im Zusammenhang mit dem Dieselthema werben die einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien mit dem Widerrufsjoker und der für Verbraucher bestehenden Möglichkeit, bei kreditfinanzierten Fahrzeugverkäufen im Fall unzureichender oder fehlerhafter Aufklärung den Darlehensvertrag auch nach Jahren noch zu widerrufen. Dies mit dem Ziel, sich so ohne weitere Diskussion über Abgasmanipulationen gleichzeitig auf einfache Weise auch vom Fahrzeugkauf zu lösen. Zu Grunde liegen die mit der Neufassung des Schuldrechts im Jahr 2002 in das BGB übernommenen und zusammengefassten Regelungen zu den…
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