Der Verband der Marken-Vertragshändler (VMH) begrüßt den am Mittwoch veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission für ein Datengesetz der Europäischen Union. Man sehe im sogenannten "Data Act" einen wichtigen Schritt zur Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft, sei jedoch der festen Überzeugung, dass das Gesetz allein im Automobilsektor nicht ausreichen werde, teilte der Verband in Berlin mit.
Aus Sicht des VMH braucht es branchenspezifische Rechtsvorschriften, die die Grundsätze und Bestimmungen des Datengesetzes in konkrete rechtliche und technische Maßnahmen umsetzen. Außerdem müssten für den Automobilsektor bestimmte Aspekte klarer gefasst werden. Derzeit bestehe zu viel Raum für Interpretationen, so die Interessenvertretung. Nur eine entsprechende Rechtsvorschrift könne das Vertrauen und die Anreize schaffen, "die unabhängige Diensteanbieter benötigen, um in neue datengesteuerte Dienste für intelligentere, sicherere und nachhaltigere Mobilitätslösungen zu investieren".
Der VMH unterstützt daher die Forderungen des europäischen Kfz-Gewerbes CECRA an die EU-Kommission, rasch solide Rechtsvorschriften für den Zugang zu fahrzeuginternen Daten vorzuschlagen. So könne das Mitentscheidungsverfahren ab Oktober 2022 eingeleitet und noch vor Ende der Legislaturperiode im April 2024 abgeschlossen werden, hieß es.
Mit dem "Data Act" will Brüssel wichtige Grundsätze für die Datennutzung von Kunden und Unternehmen festlegen. Dazu zählt das wichtige Recht für Nutzer, auf Daten zuzugreifen, die bei der Nutzung vernetzter Produkte generiert werden, und Drittanbietern den Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Ausdrücklich eingeschlossen sind auch Reparatur- und Wartungsdienste für den Aftermarket und der Zugang zu Diagnoseinformationen. Weiterhin sollen Hersteller verpflichtet werden, Daten für den Nutzer transparent und leicht zugänglich zu machen. Damit werden die Möglichkeiten für Hersteller beschränkt, die Aktivitäten von Nutzern oder Dritten, insbesondere für mittelständische Unternehmen, zu überwachen sowie Kosten für die Datenbereitstellung zu erheben.