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Autohersteller gegen Ampel-Idee: Daten-Treuhänder unerwünscht

31.01.2022 10:50 Uhr | Lesezeit: 5 min
Autohersteller gegen Ampel-Idee: Daten-Treuhänder unerwünscht
Fahrzeughersteller sind gegen einen Treuhänder, der die Verwendung von Autodaten steuern soll.
© Foto: putilov_denis/stock.adobe.com

Die Ampel kümmert sich ums Auto: Laut Koalitionsvertrag soll ein Treuhänder über die Verwendung von Autodaten wachen - eine langjährige Forderung der Allianz. Doch die Autohersteller sind dagegen.

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Die Bundesregierung stößt mit ihrem Plan eines Treuhänders für Autodaten auf Widerstand bei den Herstellern. Der Treuhänder soll die Hoheit der Autobesitzer über die Fülle der von ihren Fahrzeugen erzeugten Daten gewährleisten, außerdem den Datenzugang für Behörden, Versicherungen, TÜV oder auch Autowerkstätten.

Der Verband der Automobilindustrie VDA fürchtet zusätzliche Bürokratie ebenso wie Missbrauch: "Für die Übertragung der Daten lehnt der VDA jedoch das sogenannte Treuhänder-Modell ab, da es aus unserer Sicht verschiedene Nachteile mit sich bringt", sagte VDA-Geschäftsführer Joachim Damasky auf Anfrage.

Diskutiert wird über den Autodaten-Treuhänder seit Jahren, maßgeblich angestoßen von der Allianz, dem größten deutschen Versicherer. "Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt", heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.

Für Details sei es zu früh

Das ist nicht sehr konkret, und Einzelheiten nennt das Bundesverkehrsministerium zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht: "Wir bitten um Verständnis, dass wir zu einzelnen Projekten derzeit noch keine detaillierten Informationen geben können", sagt ein Sprecher.

Beim Projekt Treuhänder geht es um eine Vielzahl widerstreitender Interessen und offener Fragen: von der Autoreparatur bis zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Dazu zählt die Verfügbarkeit von Autodaten für die Unfallaufklärung ebenso wie die Frage, ob Autohersteller und -zulieferer künftig gezwungen sein werden, die Früchte ihrer Software-Entwicklung mit Drittfirmen zu teilen.

Potenzielle Interessenten wären Start-ups ebenso wie die IT-Großkonzerne aus den USA oder Versicherungen. "Verbraucher und Verbraucherinnen könnten im Zuge der Digitalisierung und Vernetzung ihrer Autos von neuen Dienstleistungen profitieren", sagt Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV.

Datenzugriff nach Schäden und Unfällen 

Zunächst geht es für die Allianz und die Versicherungsbranche um ungehinderten Datenzugriff nach Schäden und Unfällen. "Wichtig ist, dass es kein Marktteilnehmer ist", sagt Christoph Lauterwasser, der Leiter des Allianz Zentrums für Technik (AZT), zum geplanten Treuhänder. "Wenn es beispielsweise um Unfallklärung oder Produkthaftung geht, sollte der Datentreuhänder weder eine Versicherung noch ein Autohersteller noch jemand anders sein, der mit diesen Themen aktiv befasst ist, sondern eine neutrale Stelle."

Der Versicherungsverband fordert für seine Mitgliedsunternehmen grundsätzlich ein Zugangsrecht zu Autodaten, hat sich aber auf kein bestimmtes Modell festgelegt. "Daten vernetzter Autos gehören nicht den Herstellern", sondern sie gehörten in die Hände der Halterinnen und Halter, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen.

"Sie müssen frei entscheiden können, an wen sie Fahrzeugdaten übermitteln." Ein Mobilitätsdatengesetz sollte diese wettbewerbsneutrale Nutzung möglich machen. "Ob ein solcher wettbewerbsneutraler Zugang zu den Daten über ein Treuhänder-Modell oder auf andere Weise erfolgt, ist nachrangig."

Nutzer soll Datenkontrolle haben 

Der Allianz sei sehr wichtig, dass dem Nutzer die Kontrolle über die Daten gegeben werde, betont auch Lauterwasser. "Das würde auch für uns als Versicherung vollkommen ausreichen, da wir über die Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Schadenregulierung dann auch die erforderlichen Fahrzeugdaten zur Unfallaufklärung erhalten könnten." Eine Klärung dieser Themen sei dringend notwendig, sagt der Allianz-Sicherheitsfachmann. "Aktuell werden die ersten Fahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion von Mercedes zugelassen." Andere Hersteller würden folgen.

"Da stellt sich die Frage, wo genau werden die Fahrmodus-Daten gespeichert, und wie kann der Kunde darauf zugreifen?" Dazu gebe es noch keine Regelung. "Insofern sollte diese aus unserer Sicht jetzt in Angriff genommen werden", sagt Lauterwasser. Für die Umsetzung würde sich aus Sicht der Allianz eine europäische Lösung über die Typgenehmigung der Fahrzeuge empfehlen.

Die Automobilindustrie sei grundsätzlich zum Teilen der im Fahrzeug generierten Daten bereit, betont VDA-Geschäftsführer Damasky. "Wir möchten die Fahrzeugdaten für Dritte zugänglich machen, dabei aber sicherstellen, dass diese bei der Übertragung nicht manipuliert werden können."

Hersteller für "Trust Center" 

Der Gegenvorschlag der Hersteller läuft darauf hinaus, Autodaten in der Obhut der Industrie zu belassen und ein "Trust Center" einzurichten, das deren Integrität gewährleistet. "Also eine Einrichtung, die die Datenqualität zertifiziert", sagt Damasky. Der Vorschlag trägt den Namen Adaxo, Kürzel für Automotive Data Access - Extended and Open.

Aus Sicht der Hersteller sollen die Fahrzeughalter ihre Zustimmung zur Fremdverwendung der Fahrzeugdaten geben. "Wir glauben, dass ein Treuhänder-Modell die Datenfreigabe verwässert und nicht nutzerfreundlich ist. Aus diesem Grund plädieren wir für die Abfrage aus einer Hand, und zwar über die Backends der Fahrzeughersteller." Mit Backend sind in der IT-Sprache die für Nutzer unsichtbaren Teile eines Rechnersystems gemeint, also Server und sonstige Infrastruktur.

Ein weiterer Punkt: "Die Freigabe muss zweckgebunden sein", sagt Damasky. Es soll also aus Sicht der Hersteller nicht jeder Interessent von vornherein unbegrenzten Zugang zu Autodaten bekommen. Bei der Allianz klingt das anders: Auch "unabhängige Dritte" sollten Dienstleistungen anbieten können, "ohne dass der Fahrzeughersteller als Gatekeeper fungiert", sagt AZT-Leiter Lauterwasser.

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KOMMENTARE


Rolf Hoffmann

31.01.2022 - 18:50 Uhr

Die Freigabe muss zweckgebunden sein und ausschließlich durch den Fahrzeughalter freigegeben werden können. Ausnahme: Strafrelavante Aspekte. Dann halte ich das für eine gute Sache.


Benji

01.02.2022 - 07:21 Uhr

Für mich komplett unverständlich ist, das "DRITTE" über die Nutzung der Fahrzeugdaten diskutieren. Einzig der Halter des Fahrzeuges hat meiner Ansicht das Recht über die Nutzung der Daten zu bestimmen.


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