Neue Garantieregelung: Eleganter Ausweg
Das Bundesfinanzministerium hat die steuerliche Einordnung des Verkaufs entgeltlicher Garantien geändert. Damit Händlern hier keine Nachteile entstehen, bietet CarGarantie eine einfache Lösung an.
Laut Bundesfinanzministerium (BMF) unterliegt ein gesondertes Entgelt für den Verkauf einer Garantie nicht der Umsatzsteuer, sondern ausschließlich der Versicherungsteuer. Seit dem 1. Januar 2023 gilt dies für alle Garantiemodelle. In der Folge muss der Händler zunächst für sich beim Bundeszentralamt für Steuern eine eigene Versicherungsteuernummer beantragen sowie zukünftig monatlich die entsprechende Versicherungsteuer dort anmelden und abführen. Für Händler bedeutet die Versicherungsteuer einen deutlichen Mehraufwand. Wie können Händler diese Regelung möglichst ressourcenschonend umsetzen, und welche Neuigkeiten gibt es noch aus der Branche? Ein Gespräch mit Dr. Marcus Söldner, dem Vorstandsvorsitzenden von CarGarantie.
AH: Wie können Händler das Garantiegeschäft weiter nutzen, ohne steuerliche Nachteile zu riskieren?
M. Söldner: Eine Registrierung mit einer eigenen…
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