Gewährleistung: Ein kritischer Blick lohnt sich
Kann der Händler gewährleistungsrechtlich im Vorteil sein, wenn der Privatkunde das Fahrzeug nicht kauft, sondern least? Die Situation ist kompliziert.
Der Leasingvertrag wird in ein Leasingdreieck eingebettet, bei welchem schlussendlich der Leasinggeber das Fahrzeug beim Händler kauft, um es dem Leasingnehmer ähnlich einer Miete während einer befristeten Laufzeit gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der in der Praxis gebräuchlichen verschiedensten Vertragskonstellationen und -bedingungen ist - auch mangels gesetzlicher Grundregelung - beim Leasing fast alles umstritten.
Man sagt zu Recht, dass hier auch der erfahrene Rechtsanwender von "Drehschwindel" befallen werden kann. Dies betrifft auch die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche - die landläufig sogenannte Gewährleistung. Üblicherweise verzichtet der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber auf seine quasi-mietvertraglichen Sachmängelhaftungsansprüche (zum Beispiel Minderung der Leasingrate etc.), wobei er im Gegenzug vom Leasinggeber dessen kaufvertragliche…
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