DSGVO: Datenpanne - was nun?
Wenn personenbezogene Daten verloren gehen oder von einem Hacker erbeutet werden, liegt eine Datenpanne nach der Datenschutzgrundverordnung vor. Unternehmen müssen dann handeln.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht Vorgaben dazu, welche Melde- und Benachrichtigungs-Pflichten Unternehmen im Falle einer Datenpanne erfüllen müssen. Dabei liegt eine Datenpanne im Sinne der Verordnung vor, wenn der Schutz von personenbezogenen Daten verletzt wurde. Nur was hat ein Unternehmen zu tun, um seinen Pflichten nachzukommen?
Verantwortlichkeiten sollten vorab definiert sein
"Eine angemessene, insbesondere zeitnahe Reaktion im Falle einer Datenpanne setzt in der Regel voraus, dass ein Unternehmen bereits vorab intern entsprechende Prozesse etabliert hat", erklärt Wiebke Reuter, Fachanwältin für Informations- und Technologierecht bei der Kanzlei Taylor Wessing in Berlin. Besonders wichtig sei es, dass im Unternehmen definiert wird, wer im Falle einer Datenpanne für welche Prozesse verantwortlich ist.
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