Von Heiko Lossie, dpa
Der Volkswagen-Aufsichtsrat zieht weitere juristische Expertise für die Aufklärung des Abgas-Skandals hinzu. Der sogenannte Sonderausschuss Dieselmotoren, den die VW-Kontrolleure zur Aufarbeitung der Krise einsetzten, hat eine der führenden deutschen Kanzleien für Fragen des Gesellschaftsrechts verpflichtet. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Hannover am Donnerstag aus Kreisen der Aufseher. Damit bemüht sich Volkswagen nun auch, die Dimension einer möglichen Haftung des Konzerns bewerten zu können.
Die Helfer sollen die Arbeit der US-Kanzlei Jones Day ergänzen. Diese hatte der Aufsichtsrat im Herbst engagiert. Jones Day soll vor allem den eigentlichen Sachverhalt rund um die illegale Manipulation von weltweit elf Millionen Dieselautos aufklären. Es geht darum, wer wann was wusste und welche Ebenen des Konzerns dabei eingebunden waren.
Die zusätzliche Kanzlei um einen dpa namentlich bekannten Experten soll nun eine andere Perspektive aufarbeiten: Der Schwerpunkt liegt laut den Informationen nicht auf möglichen Pflichtverletzungen Einzelner, sondern auf der gesellschaftsrechtlichen Bewertung der Sachverhalte. Kernfrage ist, was dem Konzern gesellschaftsrechtlich drohen könnte und ob er womöglich in die Haftung gerät.
Der hinzugezogene Anwalt hat durch eine Station in den Vereinigten Staaten einschlägige Erfahrungen mit dem Rechtssystem der USA, wo VW mit milliardenschweren Strafen rechnen muss. Er gilt als Experte für Haftungsfragen und für die Abwehr von Haftungsansprüchen. Der Jurist hat eigenen Angaben zufolge diverse Dax-notierte Unternehmen beraten.
Ermittlungen "ohne Tabus"
Ein Sprecher von VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch bestätigte, der Diesel-Ausschuss unter Führung von Großaktionär Wolfgang Porsche habe dem Präsidium die Mandatierung weiterer Experten empfohlen, "um die ermittelten Sachverhalte gesellschaftsrechtlich zu bewerten". Das Präsidium habe zugestimmt. Der Sprecher sagte: "Alles kommt auf den Tisch, nichts wird unter den Teppich gekehrt. Die damit betrauten internen und externen Spezialisten ermitteln wie bekannt ohne Ansehen von Personen und ohne Tabus." Zu Details der Neuverpflichtung wollte er sich nicht äußern. Fest stehe, dass jeder Stein umgedreht werde.
Nach dpa-Informationen aus zwei voneinander unabhängigen Quellen gibt es bisher keine Hinweise auf aktive Mittäter- oder Mitwisserschaft von Vorstandsmitgliedern. Allerdings ist die Bewertung noch nicht abgeschlossen. In der zweiten April-Hälfte soll Jones Day einen Zwischenbericht zum Stand der Aufklärung veröffentlichen. (dpa)
Andy