Neues EuGH-Urteil: Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer
In einem aktuellen Urteil stellt der EuGH die bisherige Meinung der Finanzverwaltung in Bezug auf die Umsatzsteuer zumindest teilweise in Frage.
Bislang geht die Finanzverwaltung davon aus, dass bei der Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung ein tauschähnlicher Vorgang vorliegt, der sowohl lohnsteuerlich als auch umsatzsteuerlich zu erfassen ist. In einem aktuellen Urteil hat der EuGH diese Meinung in Bezug auf die Umsatzsteuer zumindest teilweise in Frage gestellt.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Fahrzeugüberlassung mit Privatnutzung ohne gesondertes Entgelt keinen tauschähnlichen Umsatz, sondern eine unentgeltliche Wertabgabe darstellt. Denn der Gerichtshof geht davon aus, dass ein Dienstwagen, wenn keine besondere Zusatzvereinbarung zur Pkw-Gestellung vorhanden ist, grundsätzlich…
Den vollständigen Artikel lesen Sie auf AUTOHAUS next sowie in AUTOHAUS Ausgabe 6/2021, die am 22. März erschienen ist.
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