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Unternehmensnachfolge: Das Unternehmertestament

22.05.2017 06:00 Uhr

Von allen Seiten hören die Unternehmer immer wieder, dass sie so früh wie möglich ein Unternehmertestament errichten sollen. Aber warum eigentlich?

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Ohne ein Testament oder eine ähnliche Verfügung von Todes wegen, etwa ein Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz ordnet die Erben in bestimmte Ordnungen ein. So sind Abkömmlinge des Erblassers gesetzliche Erben erster Ordnung und schließen gesetzliche Erben zweiter und folgender Ordnungen aus. Die gesetzlichen Erben erben den Nachlass dabei grundsätzlich zu gleichen Teilen. Es ist nicht möglich, dass im Wege der gesetzlichen Nachfolge bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Erben fallen.

Zugewinngemeinschaft

Ein Erblasser war im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und hinterlässt zwei Kinder. Es existiert kein Testament, somit greift die gesetzliche Erbfolge. Folgendermaßen verteilen sich die Erbquoten (siehe Grafik): Der Ehepartner erhält die Hälfte des Erbes (ein Viertel erbrechtlich und ein Viertel pauschalierter Zugewinnausgleich), die…

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