Räderwechsel: Das richtige Drehmoment
Olg München: Kein Mitverschulden des Werkstattkunden bei Unterlassen des Nachziehens von Radmuttern nach Reifenwechsel.
Branchenverbände wie z. B. der Bundesverband Reifenhandel und Vulkanisiererhandwerk e. V. wie auch Reifenhersteller empfehlen den Werkstätten, nach einem Räderwechsel den Werkstattkunden den Hinweis zu geben, dass nach einer bestimmten Fahrtstrecke - in der Regel nach 50 Kilometern - die Radmuttern nachgezogen werden. Begründet wird dies damit, dass die Radmuttern aufgrund der typischen Belastungen und Kräfte, denen sie ausgesetzt sind - Stoßwirkungen des Fahrbahnbelags, Aufwärmen und Abkühlen, Fahrzeuggewicht, Fliehkräfte abhängig von der Fahrzeuggeschwindigkeit - sich lockern oder auch festziehen können. Ein solcher Hinweis wird in der Praxis auch regelmäßig gegeben, sei dies durch einen Aufkleber am Armaturenbrett, einen schriftlichen Aufdruck auf der Rechnung oder auch lediglich mündlich. Es stellt sich die Frage, welche haftungsrechtlichen Auswirkungen sich ergeben, wenn der…
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