Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag hat eine erneute Verschiebung des 14. Deutschen Autorechtstages bekannt gegeben. Nach aktueller Planung soll das Bonner Branchenforum nun Ende August am 30. und 31. August 2021 stattfinden. Ursprünglicher Termin war der 31. Mai und 1. Juni.
Mit dieser Entscheidung trage man der aktuellen und voraussichtlichen Entwicklung der Corona-Pandemie Rechnung, die durchaus als positiv wahrgenommen werde, sagte Prof. Ansgar Staudinger, Leiter des Deutschen Autorechtstages. Es lasse sich aber nicht mit Sicherheit vorhersehen, ob eine Durchführung Ende Mai bzw. Anfang Juni mit den erforderlichen Hygienestandards zum Schutz der Teilnehmer und Mitwirkenden möglich sei.
"Ende August sind wir hoffentlich über den Berg und gemeinsam mit Ihnen auf dem Petersberg. Der Autorechtstag ist eine intellektuelle Familienfeier, der Austausch untereinander ungemein wichtig, daher Präsenzformat, aber nicht früher. Denn es gilt 'safety first'", betonte Staudinger. Der neue Termin solle es zudem ermöglichen, das anspruchsvolle Kongress-Programm in seiner gewohnten Qualität präsentieren zu können.
Etablierte Programmpunkte
Den Organisatoren zufolge wird der Autorechtstag mit einem dreistündigen Update zum Schadens-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht starten. Das anschließende Praxisseminar wird wie üblich durch Hinweise auf aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anstehende Gesetzesvorhaben eingeleitet. Es folgen Beiträgen zu aktuellen Rechtsfragen der EnVKV (Ulrich Dilchert, ZDK), der Parkraumbewirtschaftung (Klaus Heimgärtner, ADAC) und der DSGVO.
Das Schwerpunktthema bilden drei aktuelle, auf EU-Richtlinien beruhende Novellen, die bereits 2022 in Kraft treten. Sie betreffen das Gewährleistungsrecht, digitale Produkte und die Modernisierung des Verbraucherrechts. Über die Reformen und ihre Auswirkungen auf den Kfz-Bereich werden Matthias Giebler (BVfK), Rechtsanwalt Kurt Reinking und Prof. Staudinger berichten. Abgerundet wird der erste Veranstaltungstag durch eine Podiumsdiskussion, die sich mit der digitalen Rechtsberatung (Legal Tech) zum Verkehrs- und Autorecht befassen wird.
Am Vormittag des zweiten Kongresstages steht traditionell die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verkehrs-, Autokauf- und Leasingrecht auf der Agenda. Die Referenten werden ihr Augenmerk besonders auf die Dieselurteile des VI. Zivilsenats, die Autokauf-Urteile des VIII. Zivilsenats, und die Entscheidungen des XI. Zivilsenats zum Widerrufsrecht richten. Weitere Schwerpunkte bilden die BGH-Urteile zu allgemeinen Verbraucherdarlehensverträgen sowie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Thermofenster-Thematik. Den Abschluss bilden ein Beitrag zur Europäischen Verbandsklage und eine Übersicht zur Rechtsprechung der Instanzgerichte und internationaler Fallgestaltungen zum Kaufrecht. (AH)