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Kommentar: Brauchen wir die Sammelklage?

05.02.2018 06:00 Uhr

Der "Gesetzentwurf Musterfeststellungsklage" liegt in der Schublade. Es ist aber zweifelhaft, ob Sammelklagen bei uns Sinn machen. Eine Einschätzung der AUTOHAUS-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner.

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Wenn von Sammelklage die Rede ist, denken wir an große Prozessverfahren in den USA, mit denen Unternehmen von einer Vielzahl Geschädigter mit Schadensersatzforderungen in - aus hiesiger Sicht - utopischer Höhe überzogen werden. VW hat in Anbetracht so einer Sammelklage in den USA einen mehrere Milliarden US-Dollar schweren Vergleich abgeschlossen mit der Verpflichtung, die betroffenen Fahrzeuge nicht nur zurückzukaufen, sondern den Kunden jeweils auch noch mit durchschnittlich 3.000 US-Dollar zusätzlich zu vergolden.

Hierzulande bekommen die Betroffenen keine pauschale Entschädigung und müssen einzeln und für teures Geld klagen, wenn sie ihr Fahrzeug mangelhaft sehen und hieraus Rechte herleiten wollen. Dies wird von vielen emotional als ungerecht empfunden und macht sie aufgeschlossen für neue Geschäftsmodelle von Prozessanbietern und Anwaltsfirmen, die orientiert am amerikanischen…

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