Sachmängelhaftung: BGH-Entscheidung zur Ersatzlieferung
Mit aktuellem Urteil hat der BGH zu mehreren bislang höchstrichterlich nicht geklärten Fragen grundlegend entschieden.
Die Ersatzlieferung wird im Neufahrzeugbereich wesentlich seltener strapaziert als die Nachbesserung. Die dabei auftretenden Probleme sind deshalb dem Handel meist nicht so geläufig. Mit aktuellem Urteil vom 24.10.2018 hat der BGH zu mehreren bislang höchstrichterlich nicht geklärten Fragen der Ersatzlieferung entschieden (Az. VIII ZR 66/17). Zugrunde lag der Fall eines Neuwagenkäufers, dessen Fahrzeug wiederholt eine irreführende Warnmeldung gab und den Fahrer ohne tatsächliche Notwendigkeit zum Anhalten aufforderte, um bis zu 45 Minuten die Kupplung abkühlen zu lassen.
Der Fall
Der Kläger kaufte 2012 bei der BMW Niederlassung in Nürnberg einen neuen BMW X3 xDrive20 mit Schaltgetriebe für 38.265 Euro. Vier Monate nach der Auslieferung erschien ab Januar 2013 mehrfach eine Warnmeldung wegen drohender Überhitzung der Kupplung. Der Fahrer wurde über das Textdisplay des Autoradios…
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