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Emoticons in Social Media: Bad Emotions

26.09.2016 06:00 Uhr

Beleidigungen von Vorgesetzten unter Verwendung sogenannter Emoticons und wie Arbeitsgerichte diese beurteilen.

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Dass sich Arbeitnehmer bei schlechter Stimmung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen kritisch, abfällig oder gar beleidigend äußern, ist keine Erfindung des Internets. Es darf allerdings als gefestigte Tatsache gelten, dass die psychologische Hemmschwelle für Beleidigungen im angeblich anonymen virtuellen Raum deutlich geringer ist als bei persönlicher Konfrontation. Die Art der Beleidigungen bei Facebook & Co. ist vielfältig und fantasiereich. Gerne werden hierbei auch sogenannte Emoticons - Piktogramme mit entsprechender Aussagekraft - verwendet. Mit seinem Urteil vom 22.06.2016 (4 Sa 5/16) hat sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in zweiter Instanz mit beleidigenden Arbeitnehmeraussagen unter Verwendung von Emoticons beschäftigt.

Der Fall

Der Arbeitgeber schloss 1999 mit einem Arbeitnehmer, dem späteren Kläger, einen Arbeitsvertrag über dessen Beschäftigung als…

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