Viele Autohäuser beziehungsweise Unfall, Lack- und Karrosseriezentren hätten vom Quotenvorrecht noch nie etwas gehört, so Jörg Rüberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der Kanzlei Voigt. Bei einer Teilschuld - beispielsweise 50:50 bei einem Parkplatzschaden - könnten sie ihrem Kunden eine Menge Geld sparen und dadurch Zusatzumsätze generieren. Ausgehend von Reparaturkosten in Höhe von 5.000 Euro, erklärt Jörg Rüberg in nur neun Minuten, wie Sie Ihrem Kunden bis zu 3.000 Euro sparen können!
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