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Autohandel im Lockdown: "Frühjahrsgeschäft droht wieder den Bach runterzugehen"

02.03.2021 14:09 Uhr
Autohandel im Lockdown: "Frühjahrsgeschäft droht wieder den Bach runterzugehen"
Seit elf Wochen ist der stationäre Autoverkauf in den meisten Bundesländern untersagt.
© Foto: PhotoGranary / stock.adobe.com

Vor der nächsten Bund-Länder-Runde fordern die Branchenverbände ZDK und BVfK eine schnelle Öffnung des stationären Autoverkaufs. Das Infektionsrisiko in den Betrieben ist aus ihrer Sicht gering.

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Vor dem nächsten Corona-Gipfel an diesem Mittwoch werden die Rufe der Wirtschaft noch einer Lockerung der Corona-Regelungen lauter. Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Bundesverband der freien Kfz-Händler (BVfK) sprachen sich erneut für eine schnelle Öffnung des stationären Autoverkaufs aus. "Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für die Wiedereröffnung, und das möglichst einheitlich bundesweit", sagte Jürgen Karpinski, Präsident des Deutschen Kfz-Gewerbes, am Dienstag. Regionale Insellösungen würden eher zur weiteren Verunsicherung der Menschen beitragen.

Sollte der Lockdown nochmals verlängert werden, drohe das wichtige Frühjahrsgeschäft "wieder den Bach runterzugehen – das wäre das zweite Mail in zwölf Monaten", erklärte Karpinski. "Bleiben die Händler auf bestellten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe." Die Substanz sei bei vielen Betrieben aufgezehrt.

Beide Verbände betonten, dass der Automobilhandel beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung biete. Sie verwiesen auf große Verkaufsflächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz sowie bewährte Hygienekonzepte. Karpinski: "Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden." Was im Service- und Werkstattbereich seit Monaten funktioniere, lasse sich auch auf den Fahrzeugverkauf übertragen.

Der BVfK kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen, sollten die bis 9. März geltenden Lockdown-Regelungen für den Einzelhandel verlängert werden. Vor dem Hintergrund einer drohenden Pleitewelle im Autohandel werde man nicht vor der Möglichkeit zurückschrecken, den Klageweg zu beschreiten. Geplant seien in diesem Zusammenhang Eilanträge.

Man fordere die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zur kurzfristigen Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel auf, hieß es aus der Verbandszentrale in Bonn. "Die Verluste an Existenzen und Arbeitsplätzen stehen einem geringen und auch auf andere Weise beherrschbaren Infektionsrisiko gegenüber."

"Weder geeignet, erforderlich noch verhältnismäßig"

Der BVfK beklagte unter Verweis auf beauftragte Verfassungsrechtsjuristen, dass die massiven Eingriffe in die Berufsfreiheit der Händler nicht hinreichend gerechtfertigt würden. "Die Maßnahmen sind daher weder geeignet, erforderlich noch verhältnismäßig. Damit fehlt ihnen die rechtliche Grundlage und sie sind sofort aufzuheben." Gefordert seien vielmehr Augenmaß bei der Beachtung des Zusammenhangs zwischen steigenden Infektionszahlen und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken sowie der Effektivität der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.

In der vergangenen Woche hatte bereits der ZDK mitgeteilt, dass bei weiter geschlossenen Verkaufsräumen einzelne Unternehmen wegen der Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes vor Gericht ziehen sollen. Hierbei würden die Betriebe vom Verband finanziell und juristisch unterstützt werden. Zwei solcher Klagen gab es bereits, diese scheiterten aber.

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KOMMENTARE


Rudi S.

02.03.2021 - 14:03 Uhr

Es wird höchste Zeit, dass die Verbände gegen das willkürliche Vorgehen der Bundes.- und Landesregierungen vorgehen! Auch so kann man eine gesunde Writschaft in den Ruin führen.


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