Ebay-Auktionen: Auktion und Manipulation
Bgh verurteilt ebay-Eigenbieter zum Schadenersatz. Billigkeitserwägungen dürften dabei nicht im Vordergrund gestanden haben.
Nach den ebay-Auktionsbedingungen dürfen Mitglieder den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von (Schein-)Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Hiervon unbeeindruckt, hatte der Beklagte seinen Startpreis von 1 Euro für einen gebrauchten VW Golf bei einer Auktionsdauer von zehn Tagen auf der dortigen Internetplattform mit Eigengeboten hochgetrieben. Bei Auktionsende belief sich das vom Kläger eingestellte Höchstgebot auf 17.000 Euro. Dieser hatte zu Beginn der Auktion 1,50 Euro geboten und in der Folgezeit mehrfach die vom Anbieter hochgetriebenen Preise überboten. Nachdem dessen Höchstgebot ebenso wie die zuvor abgegebenen Gebote durch die manipulierten Eigengebote des Anbieters veranlasst wurden, verlangte er die Übereignung des Fahrzeugs zu seinem Einstandspreis von 1,50 Euro, was vom Anbieter…
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