Aktuelles Urteil: Arbeitszeiterfassung vs. Vertrauensarbeitszeit
Ein Überblick über das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung vom 14.05.2019. AUTOHAUS-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 in der Rechtssache C-55/18 ist allgemein mit dem Überbegriff "Arbeitgeber müssen tägliche Arbeitszeit erfassen" zur Kenntnis genommen worden. Je nachdem, welchem Interessenlager die jeweiligen Kommentatoren des Urteils zuzurechnen sind, liegt ein "riesiger Schritt zurück in die Stechuhr-Mentalität" vor, verbunden mit der "Schaffung von unnötiger kostenintensiver Bürokratie", oder aber es wird der "Ausnutzung von Arbeitnehmern per Flatrate-Arbeit endlich ein Riegel vorgeschoben". Bundesarbeitsminister Heil (SPD) kündigte nach Bekanntwerden des Urteils umgehend an, dass er die Entscheidung der EuGH-Richter "modern, verlässlich und objektiv" umsetzen wolle und die vom EuGH gewährten Gestaltungsspielräume zu nutzen beabsichtige. Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) erklärte hingegen, sein Ressort werde erst einmal ein…
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