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Agenturmodell: ZDK mahnt klare Spielregeln an

11.10.2024 11:51 Uhr | Lesezeit: 3 min
Digitalisierung im Autohaus-Showroom
© Foto: snvv - stock.adobe.com

Beim Agenturvertrieb hat die Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen Forderungen gegenüber den Herstellern formuliert. Sollte die Industrie nicht darauf eingehen, wollen sich die Händlerorganisationen an Brüssel wenden.

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Die Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat von der Autoindustrie klare und wettbewerbsrechtlich verlässliche Regeln beim Agenturvertrieb eingefordert. "Zwar sind einige Hersteller, die sich ursprünglich um die Einführung der Agentur bemüht hatten, in der Zwischenzeit wieder auf Abstand gegangen. Wir gehen aber fest davon aus, dass in absehbarer Zeit der Ansatz zur Reduzierung von Vertriebskosten durch die Hersteller wieder aufgenommen wird", sagte Christian Hegel, Geschäftsführer für Betriebswirtschaft-, Volkswirtschaft und Fabrikate beim ZDK, am Donnerstag anlässlich der Herbsttagung der Fachgruppe mit 35 markengebundenen Fabrikatsverbänden in Berlin

In drei Punkten lassen sich die Forderungen der Händlerorganisationen gegenüber ihren Herstellern wie folgt zusammenfassen:

  1. Vertriebssysteme müssen klaren rechtlichen Regelungen unterliegen – so darf es entweder ausschließlich das Händlervertragssystem oder die echte Agentur geben.
  2. Die echte Agentur verlangt eine Übernahme der markt- und markenspezifischen Kosten durch den Systemgeber. Diese Kostenübernahme darf dabei nicht aus dem Provisionsanspruch des Agenten erfolgen, sondern es muss einen eigenständigen und kostendeckenden Zahlungsanspruch geben.
  3. In einem echten Agenturmodell sind Verantwortlichkeiten ebenso wie die Vergütungsbestandteile eindeutig und abschließend im Agenturvertrag zu regeln.

Der ZDK beruft sich bei seinen Forderungen auf das Sekretariat der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko), eine dem deutschen Bundeskartellamt vergleichbaren Behörde. Diese hat kürzlich in ihrem Schlussbericht zu "Echten Agenturverträgen in der Automobilwirtschaft" wesentliche Grundzüge eines solchen Vertragswerks veröffentlicht (wir berichteten exklusiv). 

Mehr zum Thema:

Vorangegangen war ein sogenanntes Vorabklärungsverfahren, in dem die zur Verfügung gestellten Agenturverträge eines Herstellers auf mögliche unzulässige Kartellverstöße untersucht wurden. Notfalls wolle man eine Untersuchung durch die Wettbewerbskommission der Europäischen Union beantragen, falls die Hersteller nicht auf die Forderungen eingehen sollten, hieß es. 

Hegel betonte abschließend: "Unsere Botschaft richtet sich einerseits direkt an die Hersteller und zum anderen werden wir mit unseren Ergebnissen auch auf die Europäische Kommission in Brüssel zugehen, um entsprechende Anpassungen in den Auslegungen der Leitlinien zur Vertikal-GVO zu erreichen."

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