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Ältere Dieselautos: Bis zu 15 Prozent dauerhafter Wertverlust

01.03.2018 11:06 Uhr
Laut ZDK stehen sich auf den Höfen der Händler derzeit mehr als 300.000 Euro-5-Dieselautos die Reifen platt.
© Foto: Andrea Warnecke/dpa

Bereits in der Fahrverbotsdebatte waren die Preise für gebrauchte Diesel auf Talfahrt. Nach dem Leipziger Grundsatzurteil dürften sie weiter in den Keller gehen.

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Nach dem Fahrverbots-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen sich Besitzer älterer Diesel darauf einstellen, dass ihre Fahrzeuge deutlich an Wert verlieren. Das baden-württembergische Kfz-Gewerbe rechnet mit einem dauerhaften Wertverlust von bis zu 15 Prozent. Das treffe auch die Händler stark, die entsprechende Leasingfahrzeuge zu einem fest vereinbarten Preis zurücknehmen müssten, sagte Verbandspräsident Harry Brambach am Mittwoch in Stuttgart. Die Autohäuser blieben dann auf ihren Kosten sitzen.

Branchenexperten teilen diese Einschätzung. Auch Schwacke-Chef Thorsten Barg geht davon aus, dass die Preise gebrauchter Diesel auch in den nächsten Monaten nachgeben werden – "weil zum einen existierende Volumina von Dieseln als Flotten-, Leasing- und Vermiet-Rückläufern nach ihrer Vertragsdauer vermarktet werden müssen und zum anderen eben auch verunsicherte Diesel-Besitzer versuchen werden, ihre älteren Fahrzeuge loszuwerden".

Stefan Bratzel, Leiter des Center of Automotive Management (CAM), zeigte auf, dass es in der Fahrverbotsdebatte ohnehin mit den Preisen bergab gegangen sei: "Das dürfte sich mit dem Urteil beschleunigen." Hilfe ist nicht in Sicht: Die Verbraucher müssten vermutlich mit den Verlusten beim Verkauf ihrer alten Autos leben. "Der Hinweis mit der kalten Enteignung stimmt schon ein Stück weit", sagte er.

Wenn man denn seinen Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 oder älter überhaupt los wird. Die Standzeiten der Autos bei den Händlern sind nach jüngsten Zahlen des "Dieselbarometers" der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) auf fast vier Monate gestiegen, während gleichzeitig die Preise fallen. Demnach gaben die Restwerte dreijähriger Gebrauchtwagen mit Dieselmotor im vergangenen Dezember um 3,4 Prozentpunkte auf 52,6 Prozent des ehemaligen Listenneupreises nach.

"Fünf Prozent sind schon viel"

Dabei kann sich schon ein kleinerer Preisrückgang spürbar auswirken, wie Bratzel erklärte. Im Leasing gehe es oft um höher motorisierte und teure Fahrzeuge, da "sind auch fünf Prozent schon viel". Mercedes-Benz und BMW greifen ihren Autohäusern bei den Leasingrückläufern bereits unter die Arme (wir berichteten). Nach Angaben des Zentralverbands des deutschen Kfz-Gewerbes stehen sich auf den Höfen der Händler derzeit mehr als 300.000 Euro-5-Dieselautos im Gesamtwert von rund 4,5 Milliarden Euro die Reifen platt. Wegen der schwer verkäuflichen Fahrzeuge fürchtet ein Teil der Betriebe bereits um ihre Existenz.

Was den Diesel zusätzlich unter Druck setzen dürfte: Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer geht von steigenden Leasingraten für Pkw mit Dieselmotor aus – in der Folge dürften sich weitere Kunden von der Antriebstechnik abwenden. Stück für Stück werde die Autobranche dann die Diesel-Produktion zurückfahren, allenfalls in den schweren und angesagten SUV würden seiner Einschätzung nach große Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6d bleiben, glaubt Dudenhöffer. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei damit "der Anfang vom Ende des Diesels".

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass Kommunen Straßen oder Gebiete für Dieselautos sperren dürfen. Das Kfz-Gewerbe fordert von der Politik, Möglichkeiten zur technischen Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge zu schaffen. Das wird von den Autobauern bislang abgelehnt. Sie setzen auf Software-Updates. (rp/dpa)

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KOMMENTARE


Frank Fehling

01.03.2018 - 13:51 Uhr

Die Dieselfahrzeuge werden noch einen wesentlich höheren Wertverlust erleiden. Durch längere Standzeiten können,durch nicht Bewegung der Fahrzeuge,technische Schäden entstehen und sonstiges.Den Wertverlust kann ein Autohaus Finanziell nicht verkraften,somit droht eine Insolvenz.Die Leidtragenden sind wiedermal die Markenhändler. Auch große Gebrauchtwagenhändler können davon betroffen sein.Es tritt immer die Kleinen,die Großen bleiben davon verschont.


UE

01.03.2018 - 15:35 Uhr

Na endlich hören wir mal wieder was von Dudi. Wo war der die ganze Zeit? Er hat mir schon richtig gefehlt! ;-)


Carl Berg

01.03.2018 - 18:09 Uhr

Da die DUH hierfür ursächlich verantwortlich ist, überlege ich mir Herrn Resch den Wertverlust meiner Dieselfahrzeuge in Rechnung zu stellen bzw. ihn und die DUH auf Schadenersatz zu verklagen.


Detlef Rüdel

02.03.2018 - 08:45 Uhr

@Carl Berg was für ein Quatsch, einzig und allein, ist der Hersteller dafür verantwortlich. Nicht Herr Resch, er hat Ihnen die manipulierten Fahrzeuge nicht verkauft, sondern ihr Hersteller. Daher ist er kausal dafür Ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Ich rate Ihnen daher, über ihren Verband entsprechende Klage/Eingabe vorzubereiten. Wir können und sollten Herrn Resch dankbar sein, ohne ihn wäre wie in der Vergangenheit, nichts passiert. Jetzt ist die Politik, aber auch die Automobilindustrie aufgefordert, endlich lt. dem Gerichtsurteil zu reagieren. Daher noch einmal: Herr Resch ist hier definitiv nicht dafür verantwortlich, sondern einzig und allein: die Politik und die Automobilindustrie. Schlimm genug, dass erst ein ordentliches Gericht in Deutschland sowohl der Politik, wie auch der Automobilindustrie zeigen muss: "so geht es nicht mehr weiter" dem ist nichts hinzuzufügen.


Frank Fehling

02.03.2018 - 09:23 Uhr

@ Herr Carl Berg das ist leider Wunschdenken. Die Frage lautet doch: Wer muss für den Schaden in der Dieselaffäre aufkommen? Der Hersteller. Nur die Politik hat es verschlafen rechtszeitig dagegen zu steuern. Die Behördenfahrzeuge bekommen eine Ausnahmeregelung und somit ist die Sache doch eindeutig Klar. Entweder alle oder gar keiner. Auch die Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 6 sind sehr schlecht zu verkaufen. Die Dieselaffäre wird dem Wirtschaftsstandort Deutschland nur schaden. Die Lösung lautet die Automobilhersteller müssen die Kosten tragen und nicht der Kunde oder ggf. das Autohaus.


Verkäufer

02.03.2018 - 17:04 Uhr

Machen Sie sich nicht lächerlich, lieber Herr Carl Berg.Urteil hin oder her. Herr Resch hat die Intelligenz, welche den meisten Politiker und anderen Funktionären fehlt.


Andreas

03.03.2018 - 09:53 Uhr

Die DUH ist ein steuerfinanzierter Abmahnverein, nicht mehr. Dass ein solcher Club in der medialen Berichterstattung dargestellt wird, als sei er eine Art ernsthafte Umweltinstitution oder gar ein wissenschaftliches Institut, ist ein schlechter Witz, passt aber in das Bild der Qualitätsentwicklung in der Medienlandschaft.Und dass ein Gericht nun den Städten, also Kommunalpolitikern, den schwarzen Peter der Individualentscheidung zuschiebt, macht lediglich Hilflosigkeit deutlich.Abgesehen von den Fragen, wie die Grenzwerte gemessen werden und wo, ob diese Werte - gerade im Vergleich mit anderen Verursachern - sinnvoll und angemessen sind oder wie wir es in Sachen Gleichbehandlung der Schadstoffverursacher denn halten wollen, (Flugzeuge, Schiffs- und Bahnverkehr etc.) sind partielle Fahrverbote schlicht unsinnig. Sie setzten ein bürokratisches Kontrollmonster frei, der Verkehr in den Städten kollabiert weiter und es wird kein Gramm weniger Schadstoff entweichen - weil diejenigen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, die Vetbotszonen umfahren werden. Und was dies alles bei unserer berüchtigten Klagefreude dann für die Gerichte bedeutet, stellt man sich lieber nicht vor.


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