Der Autobauer ist vor Gericht gescheitert, eine unabhängige Sonderprüfung zu verhindern. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) habe einen entsprechenden Antrag des Autobauers zurückgewiesen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Damit bleibt es bei der OLG-Entscheidung von Anfang November, dass die Abläufe rund um den Einsatz manipulierter Software in Dieselfahrzeugen unabhängig geprüft werden sollen.
Beantragt worden war diese Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben.
Auch Antrag auf Rechtsbeschwerde scheitert
Das Gericht in Celle wies zudem den VW-Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zurück. Nach Auffassung des Senats sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, was Voraussetzung für eine Zulassung wäre, hieß es.
Nach dem Bekanntwerden von gefälschten Stickoxidwerten bei Millionen von Dieselmotoren im September 2015 war der Aktienkurs von VW steil nach unten gegangen, die Vorzugspapiere des Konzerns hatten zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen. (dpa)
Frank Fehling