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Abgas-Skandal: Großes Interesse an Vergleich mit VW

14.04.2020 09:43 Uhr
Abgas-Skandal: Großes Interesse an Vergleich mit VW
Die mögliche Gesamt-Entschädigungssumme beziffert VW auf 830 Millionen Euro.
© Foto: picture alliance/Foto Huebner

Im Abgas-Skandal haben sich bereits jetzt 250.000 der 262.000 berechtigten VW-Kunden für einen schnellen Vergleich mit dem Autobauer registriert. Die Entscheidungsfrist endet am 20. April.

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Eine Woche vor Ablauf der Entscheidungsfrist haben 95 Prozent der betroffenen VW-Kunden im Dieselskandal Interesse an einem schnellen Vergleich mit Volkswagen bekundet. Bisher hätten sich 250.000 der 262.000 berechtigten Kunden dafür registrieren lassen, den zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen ausgehandelten Vergleich zu übernehmen. Das teilte Volkswagen am Montag in Wolfsburg mit. Über 130.000 Vergleiche seien bereits fertig geprüft.

Betroffene Kunden haben noch bis zum 20. April Zeit, um sich für den Vergleich oder eine Einzelklage zu entscheiden. Die Gelder sollen vom 5. Mai an überwiesen werden. Innerhalb von zwölf Wochen sollen nach Angaben von VW alle Vergleichsberechtigten ihr Geld erhalten. Je nach Modell und Alter des Dieselautos will Volkswagen zwischen 1.350 und 6.257 Euro zahlen. Die mögliche Gesamt-Entschädigungssumme wird mit 830 Millionen Euro beziffert.

Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide ausgestoßen wurden als in Tests. (dpa)

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KOMMENTARE


Gabriele Frosch

15.04.2020 - 12:36 Uhr

Wieso werden nicht alle betrogenen Kunden entschädigt? Seit wann entscheidet der Täter über die Strafe? Müssen erst die Kunden entsprechend reagieren?


Fahrvergnüger

16.04.2020 - 15:42 Uhr

@Gabriele Frosch: Ein Vergleich wird zwischen dem vermeindlichen "Täter" und dem "Opfer" (in diesem Fall vertreten durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen) verhandelt und geschlossen. Insofern hat hier beileibe nicht der "Täter" alleine über die Strafe entschieden - das Ganze ist im Konsens erfolgt.


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