Der Rechtsdienstleister Financialright hat mit einer Schadenersatzklage für einen Schweizer VW-Dieselkunden vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen Volkswagen wurde abgewiesen, wie das Landgericht Braunschweig am Dienstag mitteilte (Az. 11 O 3092/19). Aus Sicht der Kammer überschreitet Financialright in diesem Fall die Befugnisse für Inkassodienstleistungen. Die Abtretung möglicher Ansprüche des Schweizers an das im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Unternehmen sei nichtig.
Im Kern ging es um die Zulässigkeit des Geschäftsmodells des Unternehmens, das sich Ansprüche von mehr als 2.000 Schweizer Dieselkunden hatte abtreten lassen. Financialright erbringe Rechtsdienstleistungen im Schweizer Recht, obwohl bei der Registrierung im deutschen Register keine Kenntnisse im Schweizer Recht abverlangt, geprüft und für genügend befunden wurden.
Verhandelt wurde zwar nur der mögliche Anspruch eines einzelnen Autokäufers, der in der Schweiz ein Fahrzeug mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 gekauft haben soll. Das Urteil hat laut einer Gerichtssprecherin aber Signalwirkung auf die sogenannte Sammelklage für rund 2.000 Schweizer mit einem Streitwert von mehr als 800.000 Euro (Az. 11 O 3136/17). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Financialright kann innerhalb eines Monats noch Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig einlegen. (dpa)