Im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur VW-Dieselaffäre ist eine Entscheidung über eine Aussage des früheren Audi-Chefs Rupert Stadler vertagt worden. Darauf einigten sich die Prozessbeteiligten am Dienstag in der Stadthalle Braunschweig. Für das Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) der niedersächsischen Stadt soll das Ergebnis des Strafprozesses gegen Stadler in München abgewartet werden.
Das Landgericht München hatte den Ex-Audi-Chef und zwei Mitangeklagte im Diesel-Skandal wegen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt. Rechtskräftig ist dies aber nicht, der Ex-Audi-Chef hat Revision eingelegt. Da ein Ende dieses Verfahrens bis zu einem BGH-Entscheid schon im nächsten Jahr möglich sei, werde eine Entscheidung für den Musterprozess in Braunschweig verschoben, hieß es.
Stadler gehörte zu den ersten möglichen Zeugen, die das OLG Braunschweig in dem Anlegerverfahren gegen den Volkswagen-Konzern und die Dachholding Porsche SE wegen des Dieselskandals im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme hören will. Stadler berief sich aber auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht, was am Dienstag ausgiebig erörtert wurde.
In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird seit 2018 um Schadenersatz für Investoren gestritten, die nach dem Auffliegen der Diesel-Affäre bei VW Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten. Das Gericht will im weiteren Verlauf 86 Zeugen hören und eine Vielzahl von Dokumenten sichten. Auf der Zeugenliste finden sich neben Stadler unter anderem die Namen der früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.