Im Dieselbetrugsprozess gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler hat das Landgericht München das Verfahren gegen einen der drei Mitangeklagten am Dienstag vorläufig eingestellt. Der ehemalige Motorentwickler Henning L., der ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte und als Kronzeuge im Prozess aufgetreten war, muss lediglich noch 25.000 Euro als Geldauflage an Umwelt- und Naturschutzvereine zahlen. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung zu.
Nach bisherigem Ergebnis der zweieinhalbjährigen Beweisaufnahme hatte L. zusammen mit zwei mitangeklagten Vorgesetzten die Ausgestaltung der Betrugssoftware veranlasst, mit der Motoren die Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhielten, aber auf der Straße die Abgasreinigung drosselten. Henning L.s direkter Vorgesetzter Giovanni P. legte am Dienstag ein vollständiges Geständnis ab. Er gestehe, "dass er bei seinem Tun im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen die Einsicht hatte, dass diese nicht gesetzeskonform sein könnten", ließ er seinen Verteidiger vortragen. Das sei ein komplettes Geständnis, betonte der Anwalt.
Das Gericht hatte P., Stadler und dem mitangeklagten ehemaligen Leiter der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz bei vollen Geständnissen eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Stadler und Hatz sollen sich bis zum 25. April dazu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Hatz und Stadler bestreiten bislang jede Schuld.
Stadler müsste laut Gericht spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass in den in Europa verkauften Autos Betrugssoftware verwendet worden sein könnte. Er habe aber nicht nachgehakt und den Verkauf bis 2018 weiterlaufen lassen. Daher kommen für Stadler eine Strafbarkeit wegen Betruges durch Unterlassen in Betracht. Die drei Motorenentwickler Hatz, P. und L. sollen Dieselmotoren für Autos von Audi, VW und Porsche ab 2008 so manipuliert haben, dass sie Abgastests bestanden, aber auf der Straße mehr Stickoxid ausstießen als erlaubt.