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AUTOHAUS SteuerLuchs: Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2025

13.11.2024 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2025
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben, so dass mit der Verordnung die neuen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung insbesondere für die Zeit ab 1. Januar 2025 festgelegt werden. Bei den Rechengrößen der Sozialversicherung handelt es sich um relevante Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie zum Beispiel den Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (die gleichen Werte gelten auch für die Pflegeversicherung), bundeseinheitlich

  • 2024: 62.100 Euro (jährlich); 5.175,00 Euro (monatlich)
  • 2025: 66.150 Euro (jährlich); 5.512,50 Euro (monatlich)

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, ab 1. Januar 2025 entfällt die bisherige Trennung in "West" und "Ost", es gibt nur noch einheitliche Werte 

  • 2024: 90.600 Euro (jährlich); 7.550 Euro (monatlich), "West"
  • 2024: 89.400 Euro (jährlich); 7.450 Euro (monatlich), "Ost"
  • 2025: 96.600 Euro (jährlich); 8.050 Euro (monatlich), "bundeseinheitlich"

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung, ab 1. Januar 2025 bundeseinheitlich

  • 2024: 111.600 Euro (jährlich); 9.300 Euro (monatlich), "West"
  • 2024: 110.400 Euro (jährlich); 9.200 Euro (monatlich), "Ost"
  • 2025: 118.800 Euro (jährlich); 9.900 Euro (monatlich), "bundeseinheitlich"
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