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Ausgabe 04/2014: Zündstoff Kältemittel

14.04.2014 12:58 Uhr

Klimaservice - Die Irritationen zwischen Europäischer Kommission, Bundesregierung und Fahrzeugherstellern über R-1234yf dauern an. Nichtsdestotrotz wurden 2013 über 90.000 Fahrzeuge mit dem neuen Kältemittel zugelassen.

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Berücksichtigt man die Quasi-Ausnahmeregelung der EU, trat die Richtlinie 2006/40 EG zu umweltfreundlicheren Kältemitteln in Klimaanlagen im Januar 2013 in Kraft. Die Vorgabe ist technologieneutral formuliert, darauf legen die Beteiligten Wert, d. h. die chemische Zusammensetzung spielt keine Rolle. Wichtig ist nur die Klimaneutralität: In neu homologierten Fahrzeugen darf demnach nur noch ein Kühlmittel eingesetzt werden, das einen GWP-Wert (Global Warming Potential - also der Beitrag zum Treibhauseffekt) kleiner 150 aufweist. Zur Einordnung: Das bis dahin eingesetzte Mittel R-134a hat einen Wert von 1430, die neue Kühlchemikalie R-1234yf erreicht lediglich den Wert 4. Kohlendioxid wurde zuerst von der Automobilindustrie favorisiert. Die Gründe sind einleuchtend: Der GWP-Wert von CO2 (oder R-744) entspricht 1. Zudem ist das Produkt preisgünstig und letztlich ein Industrieabfallprodukt…

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