Garantie-
voraussetzungen / Wenn ein Kunde vorgegebene Inspektionen nicht durchführen lässt, ist
die Einstandspflicht des
Garantiegebers nicht
automatisch ausgeschlossen
Zuckerbrot und Peitsche
Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Zuletzt haben zwei Entscheidungen des BGH im Bereich der Fahrzeuggarantien Aufsehen erregt. In beiden Fällen ging es darum, ob der Garantiegeber seine Einstandspflicht unabhängig von der Ursache eines eingetretenen Schadens ausschließen kann, wenn der Garantiekunde an seinem Fahrzeug nicht die herstellerseits vorgesehenen Inspektionen hat durchführen lassen. Die entsprechende Klausel fand sich sinnidentisch einmal in einem Gebrauchtwagengarantievertrag und zum anderen in den Neuwagengarantiebedingungen eines Herstellers. Bei Anwendung derselben Prüfungsmaßstäbe entschieden die Richter mit unterschiedlichem Ergebnis. Dies erscheint zunächst…
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