Die Endrohrmessung soll schon bald wieder zum Pflichtprogramm der Abgasuntersuchung (AU) gehören. Das sieht ein aktueller Entwurf zur Änderung der AU-Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums vor, über den das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) am Freitag in Bonn berichtete. Demnach soll die Sondenprüfung in Kombination mit der elektronischen On-Board-Diagnose (OBD) ab 1. Juli 2017 für alle Kraftfahrzeuge eingeführt werden. Der Entwurf liegt nun den zuständigen obersten Landesbehörden zur Anhörung vor.
Die Einführung sei "ein großer Erfolg intensiver Verbandsarbeit", sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. "Sie dient dem aktiven Umweltschutz und gibt insbesondere den Autofahrern ein Stück mehr Sicherheit. Nur auf diese Weise lässt sich verlässlich ermitteln, welche Emissionen letztendlich hinten herauskommen."
Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab 2006 wird in der Regel auf eine Endrohrmessung verzichtet. Stattdessen verlassen sich die Prüfer auf die OBD-Werte. Ist laut dieser Angabe alles im grünen Bereich ist, bekommt das Fahrzeug seine neue Plakette. Eine Endrohrmessung erfolgt nur, wenn die OBD-Diagnose Fehler anzeigt. Aktuell gibt es laut ZDK bei rund 15 Prozent der untersuchten OBD-Fahrzeuge zusätzliche Prüfungen. Insgesamt werden in den bundesweit 36.000 spezialisierten Kfz-Betrieben pro Jahr rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen durchgeführt.
Breite Front für Reform
Auf dem Neujahrsempfang des Kfz-Gewerbes Bayern hatte sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag klar für die verpflichtende Sondenmessung am Endrohr ausgesprochen (wir berichteten). Schon seit längerem drängen der ZDK und die Überwachungsorganisationen auf eine Reform der AU. Ihr Argument: Die OBD-Prüfung sei zu unsicher.
Das sieht der ADAC etwas anders. Bereits vor einigen Jahren hat der Autoclub vor Mehrkosten für die Autofahrer gewarnt und zudem den Nutzen des Messverfahrens in Frage gestellt. Der Verband der Technischen Überwachungsvereine VdTÜV hält entgegen, dass mit Hilfe der Sondenmessung mehr Fahrzeuge mit eigentlich schlechten Emissionswerten entlarvt würden – gerade auch als Konsequenz aus dem Abgasskandal. Die Pflichtprüfung wird die AU in jedem Fall teurer machen. Die Extrakosten dürften sich allerdings im einstelligen Euro-Bereich bewegen.
Der Richtlinienentwurf des Verkehrsministeriums sieht laut ZDK außerdem schärfere Abgas-Grenzwerte vor. Ab 2019 soll darüber hinaus die Partikelanzahl von Dieselfahrzeugen am Endrohr gemessen werden. (rp)
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