Umstellung auf AU-Leitfaden 5: Der nächste Schritt
Am 1. Juni 2015 ist der AU-Leitfaden 5 in Kraft getreten, welcher eine Reihe an Verbesserungen im Ablauf für die Werkstätten bietet sowie neue Diagnoseprotokolle umfasst und für alle Euro-6/VI-Fahrzeuge verbindlich vorgeschrieben ist.
Nach langer Vorbereitungszeit und vielen Diskussionen wurden die Neuerungen zur Durchführung der Abgasuntersuchung Ende September 2014 im Verkehrsblatt veröffentlicht. Wie immer bei umfassenden Neuerungen an der AU wurde damit ein neuer Geräteleitfaden für die AU-Geräte, der eigentliche Leitfaden 5, erforderlich. Dieser Leitfaden ist quasi das Drehbuch für die AU-Software, welche die Gerätehersteller für ihre Abgastester programmieren. Vor dem Einsatz in den Werkstätten musste jede einzelne Software von einer Prüforganisation auf Konformität mit dem Leitfaden 5 überprüft werden. Deshalb hat sich die Freigabe der AU-Software zum Teil bis Mai 2015 hingezogen. Das spielte für die Werkstätten allerdings keine Rolle, weil die neue Software in jedem Fall erst seit dem 1. Juni zum Einsatz kommt. Den Werkstätten wurde die neue Software meist erst kurz vor dem Stichtag in einem Update zur…
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