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VDA: Kunden sollen von Mehrwertsteuersenkung profitieren

04.06.2020 10:32 Uhr
VDA: Kunden sollen von Mehrwertsteuersenkung profitieren
Die Autohersteller wollen die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben.
© Foto: vege/stock.adobe.com

Die im Konjunkturpaket beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer soll den Kunden beim Autokauf in vollem Umfang zu Gute kommen, teilt der VDA mit. Damit könne der Absatz moderner Fahrzeuge in Deutschland wieder Fahrt aufnehmen.

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Die Autobauer in Deutschland wollen den Preisvorteil aus der bevorstehenden Mehrwertsteuersenkung voll an ihre Kunden weitergeben. Die im Verband der Automobilindustrie organisierten Hersteller schafften die Voraussetzungen dafür, dass die Absenkung der Mehrwertsteuer in vollem Umfang den Kunden zu Gute kommen könne, teilte der VDA am Donnerstag mit.

"Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer ist eine wichtige Maßnahme, um die Nachfrage in Deutschland wieder in Schwung zu bringen", hieß es weiter. Um den Absatz moderner Fahrzeuge zu beschleunigen, prüften die Unternehmen, wie die Wirkung der abgesenkten Mehrwertsteuer weiter verstärkt werden könne.

Allerdings zeigte sich der Verband teils enttäuscht über die Pläne der Koalition. "Der VDA bedauert, dass im beschlossenen Konjunkturpaket die Vorschläge der Automobilindustrie für einen breit angelegten und unmittelbar wirksamen Konjunkturimpuls nur zum Teil aufgenommen wurden", sagte die seit Februar amtierende Verbandspräsidentin Hildegard Müller in einem Statement am Donnerstag.

Mit der Forderung, auch moderne Verbrenner mit reinen Benzin- oder Dieselantrieben staatlich zu fördern, hatte sich der Verband aus Herstellern und Zulieferern trotz Unterstützung durch die Autoländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern nicht durchsetzen können. Stattdessen soll lediglich der staatliche Zuschuss zu Elektroantrieben erhöht werden.

Mit einem riesigen Konjunkturpaket will die schwarz-rote Koalition die Wirtschaft in der Corona-Krise ankurbeln. Teil dessen ist eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer. Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden, wie aus einem Beschlusspapier hervorgeht. (dpa)

Hören Sie hier den aktuellen Audio-Kommentar von ZDK-Präsident Jürgen Karpinski zu den Auswirkungen des Konjunkturprogramms!

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KOMMENTARE


Marco

04.06.2020 - 12:32 Uhr

Hier ist jetzt das Feintuning wichtig. Gilt das Bestell- oder Rechnungsdatum? Kunde kauft im Juni und bekommt das Auto im Juli - bedeutet Vertrag mit 19% und die Rechnung abweichend mit 16% MwSt? Oder Kunde bestellt im Zeitraum Juli-Dez, die Lieferung erfolgt jedoch erst 2021. Was gilt jetzt? Wir brauchen schnelle Klarheit, sonst geht das politisch zu verantwortende Zögern weiter.


Inseldealer

04.06.2020 - 16:11 Uhr

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.


Stephan

04.06.2020 - 16:47 Uhr

Ware = Rechnung(Liefer-und Leistungsdatum) = Bezahlung = gültiger Mehrwertsteuersatz. Kaufvertrag = Bestellung = Papier= nicht gleich Leistung/Lieferung also unerheblich. Schwieriger wird sein, Anzahlung im Privat Leasingvertrag vor Juli = 19%, Auslieferung während 16% Phase, muss ich dann weniger anzahlen weil jetzt 16% MWST ist. Die reduzierte Rate mit 16% gilt ja nur bis die MWST wieder auf 19% steigt?


Rudi

04.06.2020 - 17:56 Uhr

@Marco: Da die Umsatzsteuer erst bei Rechnungserstellung fällig wird, gilt der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Wer also vor Juli sein Auto bestellt hat und zwischen Juli und Dezember die Auslieferung stattfindet und auch die Rechnung geschrieben wird, der profitiert schon von der Steuersenkung. Wer im Dezember bestellt und sein Auto erst in 2021 bekommt, dem werden wieder 19% berechnet. Vorstellbar wäre, dass die Hersteller sagen, dass sie die Differenz tragen, falls das Auto erst 2021 geliefert wird. Eine Änderung der Umsatzsteuer hat es in der Vergangenheit ja schon öfter gegeben, von daher ist das jetzt kein Hexenwerk. Es wird nur sehr aufwändig, die ganzen Kassen- und IT-Systeme für 6 Monate umzustellen.


RGU

05.06.2020 - 08:56 Uhr

@ Marco: Maßgeblich ist immer das Leistungsdatum. Wenn heute mit 19% bestellt wird, der Leistungsaustausch zwischen dem 1.7. u 31.12 erfolgt, gilt die gestztl. Mwst. von 16%. Die Systeme können ja nicht einmal mit 16% , anderes Mal mit 19% drucken.... bzw. würde schon gehen... aber gerade in anderen Branchen wie Küchen / Möbel wäre das ein Irrsinn :-) Hatten wir glaub 2006 bei der Erhöhung von 16 auf 19 schon einmal.... im KV stand : zzgl. der am tage des Leistungsaustausches gültigen Mwst. ... Wenn eben eine Bestellung zu spät kommt... auch der Kunde mit 16% bestellt, bekommt er mit 19 geliefert.. so einfach ist das... Müssen Sie für sich auf korrekte Verträge achten ;-)


Rudi

05.06.2020 - 10:20 Uhr

@Stephan: Auch bei der Sonderzahlung gilt die zu dem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer. Da die Leasinggesellschaften die Steuer eh nur durchreichen, hat es keine Auswirkung auf Folgeraten, wenn die Sonderzahlung mit 16% fällig war und die Raten dann ab 2021 wieder mit 19%. Kalkulationsbasis ist immer netto.


Stephan

05.06.2020 - 16:49 Uhr

@Rudi: Sorry, hatte mich falsch ausgedrückt, die Leasingrate für den Privatkunden steigt und fällt mit dem Mehrwertsteuersatz und somit zahlt der Privatkunde nur für die 16% Phase weniger, was vielen wahrscheinlich nicht klar ist. Daher ist die Finanzierung jetzt lohnenswerter, weil die Autohersteller mit Sicherheit für die Programmphase attraktive Finanzierungen ausloben werden statt Leasing.


Alex K

06.06.2020 - 17:08 Uhr

Ich beobachte seit einigen Monaten mehrere Fahrzeuge bei Autoscout und Mobile, sind NeuwageN bzw. mit Tageszulassungen. Merkwürdigerweise haben sich die Preise bei einigen Händlern nach oben verändert einige Tage nach der Nachricht über die MwSt-Senkung. Kostete das Auto vor der Meldung knapp unter 30000 EUR, hat sich der Preis auf 30800 geändert. Merkwürdig!?!? Und das bei mehreren Händlern! Prämie wie z. B. 2008 wäre sinnvoller gewesen. Ich glaube auch nicht, dass alle Preise in Läden am 01.07 nach unten korrigiert werden!


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