Ein Autofahrer muss sich nach Auffassung des Landgerichts München II nach einem Reifenwechsel noch einmal vergewissern, ob die Schrauben auch richtig angezogen sind. Das hat das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Fahrer eines getunten, 830 PS starken Wagens hatte eine Kfz-Werkstatt verklagt, weil ein Hinterrad sich kurz nach einem dort durchgeführten Reifenwechsel gelöst und er daraufhin einen Unfall gebaut hatte.
Er hatte knapp 24.000 Euro plus Zinsen von der Werkstatt gefordert, obwohl seine Vollkasko-Versicherung den Schaden übernahm. In der Summe enthalten waren neben einer mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von 4.715 Euro auch noch Transportkosten für das Auto, eine Wertminderung des Unfallautos und Nutzungsausfall in Höhe von 9.044 Euro für 76 Tage. Das Gericht verurteilte den Betrieb allerdings nur zu einer Zahlung von rund 5.900 Euro.
Dem Kläger stehe nur ein Teil der Ansprüche zu, entschied das Gericht, denn ihm sei "ein Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent anzulasten". Er habe einen Hinweis darauf, dass die Radschrauben nach einer Fahrt von 50 Kilometern nachzuziehen seien, zwar erhalten, jedoch nicht befolgt - "so dass bei entsprechender Durchführung der Unfall hätte vermieden werden können". Die Hauptschuld sah das Gericht aber dennoch bei der Werkstatt, weil die Schrauben ursprünglich nicht richtig festgezogen worden seien.
Das Urteil ist nach Angaben einer Sprecherin noch nicht rechtskräftig, weil Berufung eingelegt wurde. (dpa)