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Winterreifen: Das Alpine-Symbol ist ab morgen Pflicht

30.09.2024 02:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Um auf Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zulässig zu sein, müssen alte Reifen künftig strengere Kriterien erfüllen.
© Foto: ADAC/Marc Wittkowski

Ab dem morgigen Dienstag, 1. Oktober 2024, gelten strengere Regeln für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind nur noch Modelle, die das "Alpine"-Symbol tragen. Fehlt es, drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg.

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Wintertaugliche Reifen brauchen ab dem 1. Oktober 2024 zwingend das Alpine-("Berg")-Symbol. Nicht mehr erlaubt sind künftig Reifen, die bis 2017 noch häufig ohne das Alpine-Symbol hergestellt wurden. Wer mit solchen Pneus in eine Kontrolle gerät oder in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einem Bußgeld und sogar mit einem Knöllchen in der Verkehrssünderkartei rechnen.

"Situative" Winterreifenpflicht

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ist eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben (§ 2 Absatz 3a StVO). Viele ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol sind jedoch ab 1. Oktober 2024 nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen.

Bußgeld bei M+S-Kennzeichnung ohne Berggipfel mit Flocke

Wer also ab dem morgigen Dienstag bei winterlichen Straßenverhältnissen noch Modelle montiert hat, die lediglich mit der "M+S"-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) versehen sind, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro wehen "falscher Bereifung" rechnen. Erlaubt sind dann nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem stilisierten Berggipfel nebst Schneeflocke (siehe Bild). Werden wegen der "falschen" Reifen auch andere Verkehrsteilnehmer behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro an, verbunden mit einem Flensburg-Punkt. Kommt es dagegen nicht nur zu einer Behinderung, sondern gar einer Gefährdung, steigt das Bußgeld nochmals um 20 auf dann 100 Euro an. Es bleibt aber weiterhin bei "nur" einem Punkt.

Auch an einen möglichen Unfall denken!

Etwaige Sanktionen für den Fall, dass es aufgrund der ab 1. Oktober für winterliche Verhältnisse nicht mehr zulässigen Reifen mit lediglich "M+S"-Kennzeichnung zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, werden zwar nicht explizit beschrieben. Je nach Schwere des Unfalls liegt es aber im Ermessen des Gerichts, die sogenannte "Schuldfrage" unter dem Aspekt der Bereifung anders zu beurteilen, was man als Halter oder Fahrer eines Kfz unbedingt im Vorfeld bereits beachten sollte.

Übergangsfristen ausgelaufen

Bislang wurden auch Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich akzeptiert, wenn sie vor 2018 gefertigt worden waren. Seit 1. Januar 2018 müssen alle neu produzierten Ganzjahres- und Winterreifen das Alpine-Symbol tragen, um per Gesetz für den Winterbetrieb anerkannt zu werden.

Von der Gesetzesänderung ab 1. Oktober 2024 akut betroffen sind dadurch insbesondere fast sieben Jahre alte Reifen, die vor Januar 2018 hergestellt wurden und noch ohne das Bergpiktogramm mit Schneeflocke im Umlauf sind. Diese werden zwar nicht mehr verkauft, können aber noch an Fahrzeugen montiert sein. Das Reifenalter bzw. Produktionsdatum ist der DOT-Angabe auf der Reifenflanke zu entnehmen.

Winterreifen: Das gilt im Ausland

Viele Winterreifen werden mit dem Alpine-Symbol und der M+S-Kennzeichnung versehen. Damit werden diese Reifen auch im Ausland als wintertauglich anerkannt. Unabhängig davon genügt auch das alleinige Alpine-Symbol vielerorts als Auszeichnung der Winterreifenqualifikation.

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Das Alpine-Symbol für Winterreifen ist jetzt Standard.
© Foto: ADAC
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