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Verkehrssicherheit: Schlaglöcher strapazieren Reifen und Stoßdämpfer

05.03.2013 13:27 Uhr
Fährt das Auto zu schnell durch ein Schlagloch, können beschädigte Stoßdämpfer oder Reifenteile die Folge sein.
© Foto: ©Jack Hinks/ www.fotolia.com

Nasse und kalte Winter hinterlassen oft tiefe Furchen in der Straße. Diese beeinträchtigen nicht nur das Fahrgefühl, sondern können das Auto ernsthaft beschädigen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe informiert Autofahrer, bei welchen Anzeichen sie das Fahrzeug in die Werkstatt bringen sollten.

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Schlaglöcher auf den Straßen strapazieren die Autos. Gefährdet sind Reifen, Felgen und Stoßdämpfer. Aber auch Querlenker, Federbeine oder Spurstangen können in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) zeigt, auf welche Anzeichen Autofahrer besonders achten sollten.

Ein schiefes Lenkrad

"Verliert ein Reifen Luft, könnten die Reifenflanke oder das Felgenhorn beschädigt sein", warnt ein Sprecher des ZDK. Ein Poltern an der Vorderachse könne zudem auf beschädigte Koppelstangen oder ausgeschlagene Lager an den Lenkern hinweisen. Ein harter Schlag habe oftmals auch ein schief stehendes Lenkrad zur Folge.

Typischer Schaden: Verschleiß der Stoßdämpfer

Besonders beansprucht würden die Stoßdämpfer. Bei einer Laufleistung von 14.000 Kilometern bewegten sie sich rund sieben Millionen Mal auf und ab. Verschleiß bleibe da nicht aus. Generell sollten Autofahrer die Stoßdämpfer und Federn regelmäßig in einem Kfz-Meisterbetrieb kontrollieren lassen, bei älteren Fahrzeugen mache das laut ZDK alle 20.000 Kilometer Sinn.

Verantwortung liegt oft bei den Kommunen

Die Haftungsfrage bei Schlaglochschäden sei oftmals nur schwer festzumachen, so der ZDK-Sprecher. Es komme immer auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich gelte aber, dass die Erbauer der Straßen – in der Regel Bund, Länder oder Kommunen – in der sogenannten "Verkehrssicherungspflicht" stünden. Das heißt, sie müssten die Mängel ausbessern oder Schutzmaßnahmen treffen, zum Beispiel in Form von Warnschildern oder vorübergehenden Tempolimits.

Es gilt das Sichtfahrgebot

Dem stehe jedoch die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Fahrweise an die Witterungs- und Straßenverhältnisse anzupassen. "Es gilt ein Sichtfahrgebot: Man darf immer nur so schnell fahren, dass man angemessen auf ein Hindernis reagieren kann", erklärt der ZDK-Sprecher. Besonders auf Straßen in ländlichen Gebieten, wo auch Traktoren und schwere Landmaschinen unterwegs sind, müsse man gerade im Winter mit Straßenschäden rechnen. Daher sei Vorsicht oberstes Gebot. (ll)
 

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KOMMENTARE


Peter Bobeth

05.03.2013 - 19:14 Uhr

Betrifft Schlaglöcher :Es wird die Sachlage immer nur beschrieben und Kommentare abgegeben ,hier zum Beispiel ZDK , geregelt wird aber nichts !Die Kommunen stellen Schilder auf, 30kmh und schlechte Wegstrecke ,das wars !!Nur der d..... Autofahrer darf seine Stoßdämpfer und Felgen usw. prüfen lassen und natürlich auch bezahlen !Es gibt eine Lösung,große Geländewagen mit entsprechenden Reifen kaufen !


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