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Verkehrsgerichtstag 2016: Versicherer befürworten neue Regeln für den Einsatz von Dashcams

26.01.2016 00:00 Uhr
Verkehrsgerichtstag 2016: Versicherer befürworten neue Regeln für den Einsatz von Dashcams
"Dashcams könnten diverse unfallanalytische Gutachten überflüssig machen", sagt der Leiter der K-Schadenkommission des GDV, Uwe Cremerius.
© Foto: GDV e.V.

Die Kfz-Versicherer könnten mithilfe von Dashcams – kleinen Videokameras, die hinter der Windschutzscheibe platziert werden – bei vielen Unfällen schneller und einfacher feststellen, wer wieviel Schuld an einem Unfall trägt. Entsprechend nachhaltig fällt auch das aktuelle Credo des GDV in Bezug auf Unfallkameras aus.

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In diesen Fällen würde sich mit entsprechender Dokumentation des Schadenhergangs  die Schadenregulierung beschleunigen. Denn: "Dashcams liefern objektive und leicht auszuwertende Informationen und könnten diverse unfallanalytische Gutachten überflüssig machen", sagt Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Damit die Versicherer Dashcam-Aufnahmen verwenden können, müsse aber zunächst ein verbindlicher datenschutzrechtlicher Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden.

Keine klare rechtliche Regelung
Bislang ist die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen in Deutschland nicht eindeutig rechtlich geregelt: Die Kameras sind zwar nicht verboten, doch wer während der Fahrt Personen und Kennzeichen durchgehend aufzeichnet, verstößt gegen den Datenschutz. Erlaubt ist nur, die Kamera unmittelbar vor oder während einer Gefahrensituation einzuschalten. "Das ist völlig unrealistisch", kritisiert an dieser Stelle Cremerius aber ausdrücklich. "In einer Gefahrensituation versuchen die Fahrer, den Unfall zu verhindern und werden kaum daran denken, die Dashcam einzuschalten." Cremerius schlägt deshalb vor, solche Kameras zuzulassen, die eine Fahrt lediglich für einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen: "So würden wir die Chancen des technischen Fortschritts nutzen und den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht werden."

Dashcams helfen bei der Aufklärung, verhindern aber keine Unfälle
Auf die Verkehrssicherheit dürften sich die Dashcams aus Sicht der Versicherer hingegen nicht positiv auswirken. Wie eine Auswertung mehrerer Studien durch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ergab, ändern Fahrer nach dem Einbau einer Dashcam ihr Verhalten höchstens kurzfristig. "Am grundsätzlichen Fahrstil ändern Dashcams überhaupt nichts", konstatiert ergänzend dazu Siegfried Brockmann, Leiter der UDV.   (wkp)

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KOMMENTARE


Wolfgang Lechner

26.01.2016 - 09:58 Uhr

Die Gefahren/Belastungen für den Datenschutz stehen m.E. in keiner Relation zu den Vorteilen, die eine schnelle Schadenaufklärung bringt. Auch erwarte ich von einer Installation/Mitlieferung beim Kauf von Navi-Software keine Veränderung des Fahrverhaltens: weder im positiven noch negativen Sinn. Hier wäre besser (nachdem ja jetzt über Fahrtauglichkeitstest bei Senioren über 75 nachgedacht wird) eine gesetzliche Leistungsbeschränkung der Fahrzeuge für Führerscheinneulinge und notorische Geschwindigkeitssünder. Diese müssten zu einer Dashcam verpflichtet werden.


Detlev

28.01.2016 - 14:29 Uhr

Nicht nur für Unfälle sind Dashcams gut. Jährlich gibt es in Deutschland 800.000 Strafanzeigen im Straßenverkehr. Diese Kategorie liegt damit auf Platz eins aller Strafanzeigen. Bei 36 Millionen Führerscheinen in Deutschland erwischt es also jedes Jahr einen von 45 Autofahrern. Da ich täglich etwa 100 km Autobahn fahre, bin ich schon öfter Angezeigt worden.In einem Fall war das Ereignis am 02.03.2007. Von der Anzeige erfuhr ich aber erst am 02.09.2007. Glücklicherweise speichere ich ALLE Videos unbesehen für mindestens ein Jahr. Ansonsten wäre ich heute wohl ein Nötiger. Nach Vorlage meines Videos wurde das Verfahren eingestellt. Ob der anzeigende Polizist ein Disziplinarverfahren bekommen hat, weiß ich nicht.Wenn es nach Persönlichkeitsrechten ginge, dürfte niemand mehr Urlaubsvideos anfertigen.


SG

28.01.2016 - 16:16 Uhr

@Detlev, wie speichern Sie die Daten so lange? das muss doch ein Mordsaufwand und eine Menge an SD Karten sein?!?! Wieviele Minuten Video gehen auf eine zb 32GB Karte?2007 ist lange her - die letzten Präzidenzfälle aus 2015 haben leider einen anderen Verlauf genommen - da wurde Mehrfach das Beweismittel Dashcam abgelehnt und ohne Würdigung des Videos richterlich entschieden.


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