Häufig werden Rauchwarnmelder verwendet, die nach etwa zehn Jahren oder sogar schon früher getauscht werden müssen, weil die Elektronik in den Geräten den Rauch eines entstehenden Brandes nicht mehr ausreichend schnell und zuverlässig erkennen kann. Das gilt auch für Geräte, deren Batterie nicht fest verbaut ist, sondern ausgetauscht werden kann.
"Rauchwarnmelder ist ein Thema, das uns alle angeht", sagt DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. "Bei einem Brand sterben die meisten Menschen nicht durch Feuer, sondern an einer Rauchgasvergiftung. Im Schlaf ist die Fähigkeit verringert, Rauch oder Feuer zu bemerken. Daher ist die Gefahr groß, im Schlaf von Rauchgas vergiftet zu werden." In Deutschland kommen jährlich mehr als 300 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben.
Entscheidende 120 Sekunden nach einem Alarm
Zwei Drittel der Brandopfer werden dabei im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist vor allem der Brandrauch. Die Rauchmelder (offiziell Rauchwarnmelder oder umgangssprachlich auch Feuermelder genannt) warnen bereits bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So bleiben laut Info der Website www.rauchmelder-lebensretter.de nach dem Alarm lebenswichtige 120 Sekunden, um sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.
Die Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" informiert daher über die aktuelle Rauchmelderpflicht in den jeweiligen Bundesländern sowie die richtige Installation und Wartung der lebenswichtigen Geräte. Im Fokus steht zudem die Vermeidung von Bränden, die Brandprävention und das richtige Verhalten im Brandfall.
Technik und Verlässlichkeit stark verbessert
Vom Austausch in erster Linie betroffen sind Haushalte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. In diesen Ländern ist die Übergangsfrist zum Einbau von Rauchwarnmeldern in den Jahren 2012 bis 2014 abgelaufen. Für den Austausch der Rauchwarnmelder nach Ablauf der Lebensdauer sind in allen Bundesländern die Eigentümer verantwortlich. "Wir empfehlen Eigentümern und Eigentümerinnen selbstgenutzter und vermieteter Wohnungen und Häuser, sich frühzeitig um den Austausch zu kümmern", sagt DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. "Die Technik der Geräte wurde in den letzten zehn Jahren weiterentwickelt", erläutert Inderthal. Geräte der neuesten Generation mit dem ‚Q-Label‘ würden kaum noch zu Fehlalarmen neigen und etwaige Störungen zudem selbständig erkennen. Durch die fest eingebaute Batterie funktionieren die Melder außerdem zehn Jahre lang sehr zuverlässig.
Die Mindestanforderungen
Welche Räume mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen, ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Zur Mindestausstattung gehören Rauchwarnmelder in Schlaf-, Gäste-, Kinderzimmern und Fluren sowie in Räumen, die als Rettungswege zum Verlassen der Wohnung genutzt werden müssen. In Berlin und Brandenburg ist ein Warngerät auch im Wohnzimmer und in anderen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben, in den sonstigen Bundesländern wird dies empfohlen.