Lässt ein Fahrzeughalter seine Autoschlüssel unbeobachtet liegen, muss seine Kfz-Versicherung im Falle eines Diebstahls nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil. Ein Restaurantbesitzer hatte seinen Fahrzeugschlüssel in einer Schale auf dem Tresen liegen lassen, so dass ein Zugriff jederzeit ungehindert möglich war. Prompt wurde der Schlüssel entwendet und das Fahrzeug gestohlen. Die Teilkaskoversicherung des Gastronomen verweigerte jegliche Zahlung, wogegen der Bestohlene ohne Erfolg klagte. Die Richter des OLG waren der Auffassung, dass das Liegenlassen der Fahrzeugschlüssel den Diebstahl in grob fahrlässiger Weise begünstigt hatte. (kt)
Unbeobachtete Schlüssel kosten Versicherungsschutz
Kläger hat Diebstahl in grob fahrlässiger Weise begünstigt