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Tempomat-Urteil: Konstant überhöhte Geschwindigkeit führt zu härterer Strafe

14.04.2025 18:18 Uhr | Lesezeit: 2 min
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"Nur per Tempomat konnte der Fahrer 5 Minuten lang exakt die Geschwindigkeit halten", so das AG Eilenburg. Pech für den Lkw-Fahrer, dass er 90 statt 80 km/h eingestellt hatte. Das kostete ihn 140 bzw. wegen einer Voreintragung sogar 300 Euro.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Wer seinen Tempomat auf der Autobahn wissentlich über die zulässige Höchstgeschwindigkeit einstellt, muss mit einer härteren Strafe und einem Vorsatzurteil rechnen.

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Im gegenständlichen "Tempomat-Urteil" hat das Amtsgericht Eilenburg am 4. Juni 2024 (AZ: 8 OWi 506 Js 73225/23) einen Lkw-Fahrer wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Tempogrenze zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert, dass eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung mit 140 Euro geahndet worden wäre. Diese erhöhte das Gericht aufgrund des Vorsatzes und der bestehenden Voreintragung auf 300 Euro. 

90 statt 80 km/h auf der Autobahn

Der betroffene Lkw-Fahrer wurde dabei erwischt, wie er auf der Bundesautobahn 9 in Richtung München über einen Zeitraum von mehr als fünf Minuten eine konstante Geschwindigkeit von 90 km/h fuhr, obwohl für Lkw mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Nach Abzug der Toleranz wurden 84 km/h gemessen. Die Daten seines digitalen Kontrollgeräts zeigten, dass er den Tempomat auf 90 km/h eingestellt hatte und diese Geschwindigkeit über eine Strecke von 7,7 Kilometern konstant beibehielt.

Tempomat galt als Vorsatz-Handlung

Das Amtsgericht Eilenburg sah in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen klaren Beweis für vorsätzliches Handeln. Die Richter argumentierten, dass es einem Fahrer unmöglich sei, eine solche Geschwindigkeit über einen so langen Zeitraum ohne Tempomat zu halten. Zudem berücksichtigte das Gericht die Vorbelastung des Fahrers wegen eines anderen Verstoßes. Die Geldbuße von 300 Euro wurde als angemessene Strafe für die vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung und die Vorbelastung angesehen.

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