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Steinschlag: TÜV SÜD Tipps bei Schäden an der Windschutzscheibe

10.07.2015 16:08 Uhr
Steinschlag: TÜV SÜD Tipps bei Schäden an der Windschutzscheibe
Macke oder gar Riss in der Windschutzscheibe? "Dann sofort handeln", sagt TÜV SÜD-Experte Eberhard Lang.
© Foto: TÜV SÜD AutoService GmbH

Glasbruch gehört zu den häufigsten Kaskoschäden. Gerade nach dem Winter beschädigt aufgewirbelter Split die Windschutzscheiben vieler Fahrzeuge. Austauschen, reparieren oder einfach erst einmal weiterfahren? Kommt auf den Schaden an, sagen die TÜV SÜD-Experten, und geben Tipps für die richtige Reaktion.

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Steinschläge an die Windschutzscheibe sind recht häufig. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht Glasbruch hierzulande beinahe drei Viertel aller gemeldeten Kaskoschäden an Pkw aus. Der komplette Austausch der Scheibe ist jedoch laut TÜV SÜD in den seltensten Fällen sofort nötig. Meist entsteht beim ersten Einschlag ins Verbundglas zunächst ein kleiner, sternförmiger Krater, der in der Regel repariert werden kann. Die Reparaturverfahren dafür sind heute auf sehr hohem Niveau und sicher. Zusätzlicher Vorteil: Solche Ausbesserungen schlagen in der Regel mit nicht mehr als 100 Euro zu Buche; Kosten, die von den meisten Versicherungen unter Verzicht auf die Selbstbeteiligung übernommen werden. Dazu Eberhard Lang von TÜV SÜD: "Die Reparatur von kleinen Schäden ist eine sichere Sache. Der Austausch der kompletten Scheibe dadurch immer seltener nötig."

Grundregeln für die Reparatur

Als Faustformel für die Reparatur gilt: Die Beschädigung sollte nicht größer als ein Daumennagel und auch nicht zu tief sein. Noch wichtiger ist die Frage, wo der Stein auftraf. Stört der Schaden die Sicht, heißt es: Komplettaustausch. Der Bereich, in dem repariert werden darf, ist festgelegt: Der Sichtbereich des Fahrers ist ein Tabu. Oben und unten setzt das Wischerfeld die Begrenzungen. Auch zu nahe am Rand darf nicht ausgebessert werden. Zwar sind die mit einem Spezialharz geflickten Stellen kaum zu erkennen, können aber bei Nachtfahrten Streulicht erzeugen.

Ausschlaggebend für den Reparaturerfolg ist, dass die Schadenstelle sauber und trocken ist. Wichtig ist laut TÜV-Mann Eberhard Lang auch, dass zwischen dem Zeitpunkt des Steinschlags und der Reparatur keine Feuchtigkeit und vor allem kein Schmutz in die feinen Sprünge und Ritzen eindringen konnte. Deshalb sollte man sofort reparieren lassen oder kleine Schäden sofort abkleben, damit keine Feuchtigkeit eintritt.

Experte Lang: "Sofort nach dem Steinschlag die Schadstelle abkleben. Dafür gibt es spezielle ,Scheibenpflaster' bei Autoglasdiensten oder Versicherungen, die sich vorsorgliche Autofahrer ins Handschuhfach legen. Es genügt aber auch ein Streifen Tesafilm."

Bei fachmännischer Instandsetzung keine HU-Probleme

Die Reparatur von Scheiben ist sicherheitsrelevant und deshalb nichts für Schrauber und Bastler. Das gilt auch für die Verwendung spezieller Reparatur-Kits, die im Handel erhältlich sind. Eine einwandfreie Arbeit brauche eine Menge Spezialwerkzeug und eine besondere Ausbildung. Die Schadenstelle muss beispielsweise unter eine Art "Glocke" gelegt werden: Unter hohem Druck gelangt dann das Reparaturharz in jede Ritze. Fachgerecht reparierte Scheiben bestehen problemlos auch die nächste Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.    (wkp)

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KOMMENTARE


Rosemarie Gottschalk

22.04.2017 - 10:27 Uhr

Hallo,ich bin letztens mit meinen Wagen beim Tüv gewesen.Bemängelt wurde bei mir Frontscheibe beschädigt im Sichtbereich.Gestern sollte dann die Scheibe ausgetauscht werden bei Carglass, nur es ist dort wohl nichts zu sehen und man sagte mir die Scheibe muss nicht raus.Der nette Herr von Carglass sagte zu mir das ich sonst die Scheibe und alle Kosten selbst tragen muss wenn ich doch die Scheibe tauschen allen möchte weil die Versicherung diesen Fall nicht Zahlen würde !Was soll ich nun tun ?Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar ! Den da ist wirklich nichts an der Scheibe !!Liebe Grüße Rosemarie Gottschalk


Aschmu

24.04.2017 - 09:49 Uhr

@ Frau Gottschalk: leider kann ich Ihnen hierzu keine Antwort geben, da meine Glaskugel zum Hellsehen heute defekt ist. Vielleicht fahren Sie nochmals zum gleichen TÜV ? Oder zu einem anderen.... ? zur Nachuntersuchung ? Wenn da nichts ist, wird das dann auch so festgestellt werden, und Sie erhalten Ihre Plakette


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