Trotz umfangreicher Warnungen registrieren die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer jedes Jahr zum Jahresende zwischen 11.000 und 12.000 zusätzliche Brände. Allein für diese Feuerschäden leisten die Versicherer regelmäßig 29 Millionen Euro und mehr an ihre Kunden. Dabei lassen sich mit ein bisschen Vorsicht Unfälle und Schäden in der Silvesternacht vermeiden.
Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss
Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind dann bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.
Eine wesentliche Grundregel: Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden. Ohnehin ist "böllern" nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18 bis 7 Uhr) erlaubt. Verboten ist das Knallen generell in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.
Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nicht wieder aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten auch nicht erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
Als Zuschauer von Feuerwerken sollte man auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.
Welche Versicherungen im Schadensfall weiterhelfen
Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert, helfen folgende Versicherungen weiter:
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder auch durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Kfz-Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. (wkp)