-- Anzeige --

Sicherheit: Fahren mit einem Pkw-Anhänger – Tipps von Experten

01.04.2011 10:30 Uhr
Sicherheit: Fahren mit einem Pkw-Anhänger – Tipps von Experten
Für das sichere Fahren mit Anhänger ist der korrekte Reifendruck von entscheidender Bedeutung. TÜV SÜD-Experte Rochus Schmölz bei der Kontrolle.
© Foto: TÜV SÜD

Der TÜV SÜD gibt Hinweise, was beim Kauf und Umgang eines Anhängers für den Pkw zu beachten ist.

-- Anzeige --

Im Frühjahr geht wieder die Rasenmähersaison los. Will man seinen Grasschnitt verarbeiten, bleibt einem nur der eigene Komposthaufen oder derjenige der Gemeinde. Bei letzterem benötigt man je nach Menge einen Hänger. Jedoch ist beim Kauf eines solchen Lastesels, beziehungsweise bei der Fracht am Haken einiges zu beachten. Die TÜV SÜD-Experten geben einen Überblick über Gesamtgewicht, Fahrerlaubnis, Geschwindigkeit und liefern Tipps für die sichere Fuhre. Was soll wie weit transportiert werden? Wie groß und schwer ist die Last? Wie ist sie am besten gesichert? Wie viel darf ich mit meinem Auto schleppen? Was darf ich mit meiner Fahrerlaubnis ziehen? Vor dem Kauf steht die genaue Analyse. Sind diese Fragen geklärt, stehen in der Regel zwei Kategorien zur Auswahl: der ungebremste Einachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 Kilogramm oder der gebremste Ein- und Tandem-Achsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. "Wer ab und zu Gartenerde oder Kies vom nächstgelegenen Baumarkt nach Hause transportieren will, für den reicht der ungebremste Einachser. Sollen größere Strecken zurückgelegt und größere Tonnagen bewegt werden, ist die gebremste Variante auf jeden Fall besser", erläutert Rochus Schmölz vom TÜV SÜD in Kempten. Richtig ausgebildet Ein Fahrzeug mit Anhänger zu steuern, sei laut TÜV SÜD nicht einfach. Der Gesetzgeber habe daher die Auswahl der mit Standard-Führerschein zu ziehenden Anhänger streng begrenzt. Das heißt, wenn das Auto ein 1000-Kilo-Anhängsel ziehen dürfe, müsse das für den Fahrer noch lange nicht gelten. Wer den gängigen Führerschein Klasse B besitze, dürfe zwar ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. 750 Kilogramm Gesamtgewicht sei die Obergrenze für ungebremste Hänger. Ist er gebremst, dürfe er das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Und: Auto samt Anhang zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen (Summe der zulässigen Gesamtgewichte aus den Papieren der beiden Fahrzeuge). Ohne Probleme fahre allerdings, wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt: Er darf Anhänger bis zu 3,5 Tonnen lenken – wenn auch die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gut gewichtet Anhängelast, zulässiges Gesamtgewicht, Stützlast – vor dem Kauf stehe auf jeden Fall das Studium der Fahrzeugpapiere. Die Überwachungsorganisation aus München sagt: Wichtigster Eintrag fürs neue Fahrzeug sei die Anhängelast, die beschreibt, was tatsächlich am Haken hängen dürfe. Sie sei in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld O.1 oder O.2 und im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 28 oder 29 zu finden, je nachdem, ob der Tender gebremst sei oder ungebremst. Die Anhängelast entspreche der Summe der Achslasten und errechne sich aus dem tatsächlichen Gewicht des beladenen Anhängers, verringert um die Stützlast, mit der der Hänger auf die Kupplung des Zugwagens drücke. Sie sei also geringer als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Achtung: Achslasten und zulässiges Gesamtgewicht stimmen beim Anhänger oft überein. "Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht aber niemals verwechseln", so Schmölz. Zu kompliziert? Faustformel vom TÜV SÜD-Experten: "Gespannfahrer sind sicher unterwegs, wenn die Anhängelast des Autos über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegt." Dann solle man noch einen Blick auf die Stützlast werfen. Sie passe, wenn Zugfahrzeug und Anhänger im beladenen Zustand eine gerade Linie bilden. Zeigt die Seitenansicht einen Knick, kann das Gespann leicht ins Schleudern kommen, der Bremsweg verlängert sich – vor allem bei zu geringer Stützlast. Der Anhänger müsse mit mindestens vier Prozent seines Gesamtgewichts und mit wenigstens 25 Kilogramm auf die Kupplung drücken. Die Stützlast dürfe weder den Höchstwert für die Anhängekupplung noch den für die Zugdeichsel überschreiten. Dabei müsse man auch einen Blick auf den freigegebenen Höchstwert in den Kfz-Papieren werfen. Die Limits stehen auf den Typschildern an Kupplung und Deichsel und im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) des Autos. Es gelte der niedrigere Wert. Tipp von Schmölz: "Die Stützlast ist kein fester Wert, sondern hängt davon ab, wie der Anhänger beladen ist. Beim Knick also umladen und schwere Gegenstände rund um die Achse lagern." Gekonnt verteilt Bei plötzlichen Bremsmanövern könne auch ein leichter Plastikstuhl zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb gelte für Anhänger: Alle Teile mit Sicherungsgurten festzurren und Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut müsse durch Netze oder Planen gesichert werden. Beim Beladen von Hängern gilt: Schwere Teile sollten immer in Achsnähe platziert und es sollte dafür gesorgt werden, dass sie während der Fahrt auch dort bleiben. Auch beachten sei laut TÜV SÜD: Weil die Hinterachse des Pkw die zusätzliche Stützlast des Anhängers verkraften muss, nicht die Hinterachse des Autos zusätzlich beladen. Schwere Gegenstände sollten besser vor die Hinterachse, also dicht hinter die Rückbank, gestellt werden. Den Kofferraum solle in einem solchen Fall besser nur mit leichten Gegenständen beladen. Korrekt verbunden Anhängerkupplungen gehören zu den "bauartgenehmigungspflichtigen Teilen", die ein entsprechendes nationales oder europäisches Prüfzeichen tragen müssen. Beispiele: M 1234, ein großes "E" in einem Kreis oder ein kleines "e" in einem Rechteck. Tipp zur Nachrüstung: Die Untersuchung und Änderungsabnahme in einem TÜV SÜD Service-Center biete Sicherheit. Weiterer Hinweis des Experten: "Beim Ankuppeln der Lichtkabel für die Beleuchtung des Hängers und bei gebremsten Hängern das Abreißseil nicht vergessen!" Diszipliniert gelenkt Selbst für erfahrene Pkw-Fahrer sei das Lenken von Gespannen eine Herausforderung, deshalb ist eine der dringendsten Empfehlungen: Man sollte diszipliniert fahren und die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsvorschriften von 80 einhalten, respektive 100 Kilometern pro Stunde ein. Zu achten sei außerdem auf den Seitenwind und damit einher müsse man die Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. Grundsätzlich gelte: Vorausgesetzt, die Zuladeregeln wurden eingehalten und der Reifendruck beim Anhänger ist korrekt, würde es nicht zum extrem gefährlichen Schlingern des Hängers kommen. Beherrscht reagiert Dem Schlingern eines Anhängers gehe ein Prozess voraus, den man durchaus frühzeitig wahrnehmen kann. Die Alarmlampen sollten beim Fahrer angehen, wenn der Hänger leicht schlingert, obwohl es keine Lenkbewegungen gibt. Hier gelte für Fahrer das Tempo zu reduzieren, dann beruhige sich das Gespann wieder. Kritischer werde es, wenn sich die Schlingerimpulse vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Jetzt gelte: Das Lenkrad solle man gerade halten und kurz, aber kräftig auf die Bremse treten. Vorausgeschaut Gespanne haben einen deutlich längeren Bremsweg und eine geringere Beschleunigung wie der TÜV SÜD informiert. Das heißt als erstes: mit viel mehr Abstand unterwegs sein. Das gelte nach vorne genauso wie zur Seite: Beim Überholmanöver auch auf ausreichend Luft zum Nebenmann achten, sonst entsteht ein Sog und der Hänger gerate ins Schlingern. Auslöser dafür sei immer: Seitenwind. In einem solchen Fall gelte ebenfalls: vom Gas gehen. Beim Fahren im Gebirge solle man früh in niedrigere Gänge schalten. Das schone den Motor und schütze ihn vor Überhitzung. Geht’s talwärts, ist sinnvoll die Bremskraft des Motors in niedrigen Gängen zu nutzen. Das halte die Bremsen kühl und griffig. Bei großen Anhängern auch darauf achten, dass die Sicht nach hinten gewährleistet sei. Dafür gebe es besondere Rückspiegel. Schneller unterwegs Grundsätzlich sei für Gespanne nicht mehr als Tempo 80 drin. Wer mit Anhänger schneller fahren wolle, könne sich das jedoch genehmigen lassen – mit einer Tempo-100-Plakette, die es in der Kfz-Zulassungsstelle gibt. Voraussetzungen: Das Auto hat ABS und der Anhänger Bremsen, hydraulische Stoßdämpfer und Reifen, die für Tempo 120 ausgelegt und jünger als sechs Jahre alt sind. Fahrer schneller Gespanne müssen beachten: Höhere Geschwindigkeiten bringen das Anhängsel noch leichter ins Schlingern, Bremswege seien noch länger und die Abstände müssen dann umso größer sein. (ses)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Serviceleiter (m/w/d)

Heidenheim an der Brenz

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.