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Rechtsprechung: Auch Start-Stopp-Fahrzeug ändert nichts am Handy-Verbot

23.08.2021 04:54 Uhr | Lesezeit: 1 min
Die Verwendung des Handys als Navigation ist rechtlich zulässig, solange es nicht in die Hand genommen wird. Routen sollten deshalb vor Fahrtantritt eingegeben werden.

Telefonieren am Steuer erachtet der Gesetzgeber weiterhin keineswegs als kein Kavaliersdelikt, sondern sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (STVO).

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Entsprechend geltendem Recht ist das Telefonieren im Auto nur dann erlaubt, wenn man eine Freisprechanlage oder anderweitige Sprachfunktion nutzt, die keine direkte Bedienung des Geräts erfordert. Und was manche offenbar nicht wissen: Auch eine Start-Stopp-Automatik, bei der der Motor automatisch ausgeschaltet wird, wenn das Auto beispielsweise an einer roten Ampel steht, erlaubt kein Telefonieren mit dem Handy in der Hand. Darauf weisen die Experten der ARAG ausdrücklich hin.

Wie hoch die Strafe ausfällt, hänge von den Begleitumständen ab. Während das Telefonieren 100 Euro Bußgeld kostet, können bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 150 Euro und bei einem dadurch verursachten Unfall sogar 200 Euro Bußgeld fällig werden. Zudem können die Behörden eine Missachtung des Handyverbots auch mit Punkten in Flensburg oder gar mit einem Fahrverbot ahnden.

Handy darf auch als "Navi" nicht angefasst werden

Für Navigationszwecke hingegen darf ein Handy im Auto genutzt werden. Genau wie beim Telefonieren gilt jedoch auch hier die Regel: Das Smartphone darf dabei unter keinen Umständen in die Hand genommen werden. Dies bedeutet ferner, dass man während der Fahrt keine manuellen Einstellungen am Handy vornehmen kann. Routen oder neue Ziele sollten also vor Beginn der Fahrt oder während eines Zwischenstopps eingegeben werden. (bs)

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