Das EU-Parlament hat kürzlich im Rahmen einer neuen Verordnung zu technischen Fahrzeugüberwachung auch den Umgang mit Oldtimern festgelegt. "Erstmalig ist eine klare Definition aufgenommen worden, die historische Fahrzeuge beschreibt", teilte Bernd Lange, Gründer der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge im Europäischen Parlament, kurz HVG (Historic Vehicle Group), mit. Unter seinem Vorsitz hatte die Gruppe eine Definition im Europäischen Parlament eingebracht und damit Klarheit in dieser Sache geschaffen. Das war ein besonderes Anliegen der Arbeitsgruppe. Diese erachtete nämlich die wachsende ökonomische Bedeutung und die größer werdende Fangemeinde von historischen Fahrzeugen als nur unzureichend in der europäischen Gesetzgebungen abgebildet. Laut der Veröffentlichung des Automobilclub von Deutschland (AvD) besitzt die Oldtimer-Branche allein in Deutschland ein Umsatzvolumen von rund 3,3 Milliarden Euro und beschäftigt mehr als 20.000 Arbeitskräfte. Zudem sind hier zu Lande rund 620.000 historische Fahrzeuge offiziell zugelassen und registriert, so dass die Erhaltung des automobilen Kulturgutes eine entsprechende Gewichtung bekommen musste.
Keine saubere Abgrenzung möglich
Laut HVG kann mit dem Schritt, eine klare Definition zu schaffen, jedoch keine saubere Trennung zwischen angeblich wertvollen und "Brot und Butter"-Fahrzeugen gezogen werden – denn das kulturelle Erbe spiegelt sich in allen Modellen wider. So ist beispielsweise in Deutschland der VW-Käfer das weitaus beliebteste historische Fahrzeug, wobei alleine rund 42.000 älter als 30 Jahre sind. Allerdings gehört zur Bewahrung des kulturellen Erbes auch die sachgerechte Pflege, der Betrieb und die Werterhaltung.
Ein Ergebnis der Arbeitsgruppe findet sich in der Veränderung des Zollcodex (9705) zum Import von historischen Fahrzeugen. Hier hat die HVG eine klare Definition für historische Fahrzeuge gefunden, wodurch diese zollfrei und mit dem halben Umsatzsteuersatz importiert werden können. Dadurch konnte der Import von automobilem Kulturgütern seit dem 1. Januar 2014 in allen EU-Ländern vereinheitlicht und erheblich erleichtert werden.
Zudem hat sich die HVG in den vergangenen Jahren mit der grenzüberschreitenden Zulassung von historischen Fahrzeugen beschäftigt. Dies kann schwierig sein, wenn beispielsweise keine Dokumente mehr vorhanden sind. Hier konnte jedoch noch kein Ergebnis erzielt werden.
Ausnahmeregelungen für Ersatzteile möglich
Ebenso ist die Arbeitsgruppe im Dialog mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der EU-Kommission. Sie wollen eruieren, ob es eine Ausnahmeregelung für Oldtimer-Ersatzteile geben kann, auch wenn sie Stoffe enthalten, die heute nicht mehr zulassungsfähig wären. Vielfach wären sonst keine adäquaten Ersatzteile mehr verfügbar. Da die Entwicklung von Substituten nicht wirtschaftlich und in ihrer Wirkung auch nicht überschaubar ist, deuten sich hier im Einzelfall Ausnahmen an.
Im Herbst will die Arbeitsgruppe ihre Bemühungen im neuen Europäischen Parlament fortsetzen. Den Auftakt wird eine Veranstaltung zum Bereich der historischen Fahrzeuge in Europa machen. Der Weltverband der Oldtimer-Clubs, Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) wird dort eine neue, umfassende Studie vorlegen. Mit der FIVA besteht bereits ein enger Kontakt. So konnte die HVG auf der letzten Sitzung den neuen FIVA-Präsidenten, Patrick Roller, in ihren Reihen begrüßen. AvD-Vizepräsident für "Klassik und Finanzen" Franz Graf zu Ortenburg war in dieser Sitzung auch Gast. Ebenso sind Stefan Röhrig, Leiter des Fachbereichs Historische Fahrzeuge des VDA, und Peter Schneider, Präsident des Bundesverbandes für Clubs klassischer Fahrzeuge e. V. (DEUVET) stets gern gesehene und regelmäßig geladene Gäste der HVG. Im neuen Parlament wird die Bedeutung von historischen Fahrzeugen als Kulturgut zunächst im Design-Bereich erneut aufgegriffen.
Die Frage der Qualifikation und der Perspektive in Old- und Youngtimerberufen soll dann ebenfalls angegangen werden. Die HVG wird außerdem das Gespräch mit der Abteilung Verkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) in Genf suchen, um ihre Anliegen auch dort zu verankern. (he)
EU-Richtlinie: Einheitliche Definition für historische Fahrzeuge beschlossen
Das Europäische Parlament hat die Verordnung zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern verabschiedet. Auf Initiative der HVG findet sich darin auch erstmals eine einheitliche europäische Definition für historische Fahrzeuge.