"Eine Pflichtversicherung hat bei verfassungskonformer Umsetzung enge Grenzen", erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. "Das zeigt auch das Gutachten der Justizministerinnen und Justizminister." Sie werde am Ende nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar sein, zum Beispiel nur für hochgefährdete Gebäude oder nur für Neubauten. Eine solche Pflichtversicherung würde jedoch weiterhin viele Schäden unversichert lassen und damit das Ziel eines flächendeckenden Schutzes konterkarieren.
"Den wichtigen Aspekten Prävention und Klimafolgenanpassung räumen die Justizministerinnen und Justizminister nicht den nötigen Stellenwert ein. Hier ist zu hoffen, dass die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen diesen Aspekten mehr Beachtung schenken", so Asmussen weiter.
Die Versicherer plädieren seinen Worten zufolge nach wie vor für ein Gesamtkonzept aus Versicherungsschutz, Klimafolgenanpassung und Prävention: "Wir wollen alle privaten Wohngebäude mit dem nötigen Elementarschutz ausstatten: Neue Versicherungsverträge standardmäßig ab sofort; bestehende Verträge würden wir schnell und rechtssicher zu einem Stichtag umstellen, sobald wir den dafür nötigen gesetzlichen Rahmen bekämen."
Die Kundinnen und Kunden können entscheiden, ob sie diesen Elementarschutz möchten oder ihn abwählen. "Es ist das mildere, verfassungsrechtlich sicherere und zielführendere Mittel gegenüber einer Pflichtversicherung. Als Präventions- bzw. Anpassungselemente fordern wir unter anderem Bauverbote in extrem hochwassergefährdeten Gebieten und besseren Schutz bestehender Gebäude", so der GDV-Hauptgeschäftsführer. (wkp)