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E-Fahrzeuge: noxa solutions jetzt auch bei der BAFA gelistet

13.06.2022 04:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Fahrzeuge: noxa solutions jetzt auch bei der BAFA gelistet
noxa-solutions-Geschäftsführer Werner von Hebel
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Für eine staatliche Förderung auch von gebrauchten E-Fahrzeugen bedarf es hierzulande einer Bewertung von ausgewählten Kfz-Sachverständigen. Dass es hier zuweilen Hürden gibt, davon weiß noxa-solutions-Geschäftsführer Werner von Hebel aus erster Hand zu berichten.

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Die Verkaufszahlen von neuen und gebrauchten Elektrofahrzeugen steigen kontinuierlich. Unter genau definierten Bedingungen besteht auch bei gebraucht gehandelten E-Fahrzeugen die Möglichkeit einer staatlichen Förderung. Hierzu verlangt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Fahrzeugbewertung von ausgewählten Kfz-Sachverständigen.

Seit dem 12. Mai 2022 ist jetzt auch die noxa solutions bei der BAFA als anerkannte Kfz-Sachverständigen Organisation gelistet, wie Geschäftsführer Werner von Hebel aktuell gegenüber AUTOHAUS-Schadenmanager mitteilte. Damit baue die Sachverständigen Organisation "ihre Kompetenzen und ihr Know-how auch auf dem Gebiet der Elektromobilität weiter aus".

Bereits vor Monaten habe sich die noxa solutions gezielt verstärkt und Kompetenzcenter für die Bereiche Oldtimer, Caravan und Nutzfahrzeuge aufgebaut. Schließlich ist, wie es von Hebel formuliert, "bei der immer komplexer werdenden Technik im gesamten automobilen Umfeld die weitere Spezialisierung der Kfz-Sachverständigen unabdingbar". Mit diesen Maßnahmen setze sein Unternehmen im 10. Jahr ihres Bestehens ihre Erfolgsgeschichte weiter fort.

Wie es zur BAFA-Listung kam

Zur Vorgeschichte der BAFA-Listung teilte von Hebel ergänzend fest:

"Wir haben für einen unserer Kunden eine Neupreisberechnung für ein gebrauchtes E- Fahrzeug erstellt. Diese Bewertung wurde mit den anderen Antragsunterlagen bei der BAFA eingereicht, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Im Rahmen dieses Antragsverfahrens wurde unsere Bewertung abgelehnt, da wir keine offiziellen DAT Vertragssachverstänge sind. Diese kleine Gruppe von Sachverständigen sind einzig und allein in der Richtlinie benannt und gelistet, alle anderen scheiden aus und werden damit nicht anerkannt. Das heißt, auch keine DEKRA, TÜV, SSH, oder sonst wer.

Wir haben nicht verstanden, wieso und mit welchen Hintergründen eine Bundesbehörde so massiv in den Markt eingreift. Wir haben der Behörde alle unsere Argumente dargelegt und nicht locker gelassen. Wir haben die gleiche Qualität und setzen exakt die gleiche Revisionssichere Software ein, wie die DAT Vertragssachverständigen. Diesen Argumenten ist man letztendlich gefolgt und die noxa nun auch anerkannt.

Ich denke, viele von unseren Kollegen wissen das gar nicht und haben da sicherlich schon Umsätze liegen gelassen." (wkp)

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