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Blitzbilanz: Höchste Entschädigungsleistung seit 20 Jahren

12.08.2024 05:22 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Im "Hightime"-Monat August blitzte es 2023 gut 64.000 Mal, dagegen nahm sich der Oktober mit gerademal 235 Blitzen mehr als bescheiden aus.
© Foto: GDV

Im vergangenen Jahr sind die Versicherungsleistungen für Blitz- und Überspannungsschäden auf ein Rekordhoch von 330 Millionen Euro gestiegen. Auch der Schadendurchschnitt fiel mit 1.460 Euro so teuer aus wie nie zuvor.

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Die Entschädigungsleistung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen für Blitzschäden hat im letzten Jahr den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht. "Die Versicherer leisteten insgesamt rund 330 Millionen Euro für 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden", sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, zur Blitzbilanz 2023.

Im Vergleich zu 2022 sei die Schadensumme um 80 Millionen Euro und die Anzahl der Schäden um 50.000 angestiegen, so die GDV-Managerin. Auch der Schadendurchschnitt erreichte mit 1.460 Euro ein Rekordhoch seit Beginn der Statistik im Jahr 1988. Im Jahr 2022 lag er mit 1.420 Euro nur knapp darunter. "Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch immer besser ausgestattet sind", so Käfer-Rohrbach. Typische Blitzschäden sind zerstörte Dachflächen sowie Überspannungsschäden, wie verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen, aber auch Schäden an der Haustechnik, wie etwa an der Heizungssteuerung oder der Heizungsanlage.  

Größte Blitzgefahr von Juni bis August  

Insgesamt wurden im Jahr 2023 nach Angaben von VdS Schadenverhütung und dem OVE (Österreichischer Verband für Elektrotechnik) in Deutschland rund 195.000 Blitze registriert. Die Gefahr eines Blitzeinschlages ist dabei im August am größten. Mit rund 64.000 wurden dort die meisten Blitze gezählt. Im Oktober wurden mit 235 die wenigsten Blitze gezählt.

Wie Blitzschäden versichert sind

Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach, Mauerwerk oder Überspannungsschäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie Heizungssteuerungen. Gedeckt sind auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Schäden an beweglichem Eigentum in der Wohnung oder im Haus zahlt die Hausratversicherung. Dazu zählen etwa Computer, Fernseher oder andere technische Geräte. Mit einem äußeren und inneren technischen Blitz- und Überspannungsschutz können Schäden allerdings weitgehend verhindert werden.

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